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Verbeamtung mit Vorerkrankung

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sgb178y:

--- Zitat von: Asperatus am 26.06.2020 22:16 ---Da die beamtenrechtlichen Voraussetzungen bereits vor einer Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Probe vorliegen müssen, findet bereits vor dieser eine amtsärztliche Untersuchung statt.

Mit deinem Gesundheitsbild sehe ich, als medizinischer Laie bewertet, keine Probleme bei der Verbeamtung. Man muss bedenken, dass auch Schwerbehinderte in ein Beamtenverhältnis berufen werden.

--- End quote ---

Und hier kommt es eben genau auf den Status an, für schwerbehinderte und diesen gleichgestellte gibt es besondere Regelungen, die in aller Regel in einer Inklusionsvereinbarung festgelegt ist. In der Rahmeninklusionsvereinbarung des BMI heißt es beispielsweise:

"Die Prognose einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit (innerhalb von fünf Jahren) steht einer Einstellung schwerbehinderter  Menschen  nicht  entgegen. "

(https://www.bundespolizei.de/Web/DE/06Karriere/02Arbeitgeber_Bundespolizei/02_Leistungen/inklusionsvereinbarung-bmi_file.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

Ohne Schwerbehinderung gilt folgendes:

Ein Beamtenbewerber ist gesundheitlich nicht geeignet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die An-nahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfä-higkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist.

Die gesundheitliche Eignung fehlt auch, wenn der Beamte mit überwiegender Wahrscheinlichkeitbis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird.

(https://www.rehm-verlag.de/__STATIC__/Archiv/medien/01-personal/luz/self/fachbeitraggesundheitlicheeignung_1508266356000.pdf)

Aber im Ergebnis gehe ich auch davon aus, dass ein "ausgeheilter" Bandscheibenvorfall einer Verbeamtung nicht im Weg stehen sollte.

Asperatus:

--- Zitat von: Alissa am 27.06.2020 08:28 ---18 Monate? Ohh das wusste ich.

Also ich hab jetzt vorher schon ein Jahr in der Bezirksverwaltung (E9) als Tarifbeschäftige gearbeitet und danach 1 Jahr bei einer Tochtergesellschaft des Bunden, was aber wohl als "freie Wirtschaft" gilt.

Das Erstere könnte als Berufserfahrung für den gD durchgehen? Oder, weil es nix mit Polizei zu tun hat, garnicht?

--- End quote ---

Die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des gehobenen Dienstes setzt einen an einer Hochschule erworbenen Bachelor oder einen gleichwertigen Abschluss voraus, der zusammen mit einer hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens einem Jahr und sechs Monaten geeignet ist, die Befähigung für die entsprechende Laufbahn zu vermitteln (§ 20 BLV). Die hauptberufliche Tätigkeit muss nach Fachrichtung und Schwierigkeit der Tätigkeit einer Beamtin oder eines Beamten derselben Laufbahn entsprechen (§ 19 Abs. 3 i. V. m. § 20 S. 2 BLV).

Die Laufbahnen des nichttechnischen Verwaltungsdienstes umfassen ein breit gefächertes Aufgabenspektrum. So gehören zu dieser Laufbahn nicht nur Aufgaben der allgemeinen und inneren Verwaltung, sondern auch spezialisierte Aufgaben z. B. in den Bereichen Zoll, Marktüberwachung, Finanzdienstleistungsaufsicht, Verkehrs- und Luftsicherheit, Archivdienst und Verwaltungsinformatik. Insofern kommen als berücksichtigungsfähige Tätigkeiten viele Tätigkeiten in Betracht (AVwV zur BLV: Zu den §§ 19 bis 21).

Ob die Tätigkeiten im öffentlichen Dienst oder der Privatwirtschaft erbracht wurden, ist unerheblich. Daher sehe ich das Kriterium der hauptberuflichen Tätigkeit als erfüllt an. Liegt ein entsprechender Hochschulabschluss vor?

Anders sieht es bei der Eingruppierung in die Stufen der Entgelttabelle des TVöD aus. Hier wird eine "einschlägige Berufserfahrung verlangt (§ 16 (Bund) Abs. 2 TVöD). Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit (Protokollerklärung zu § 16 Abs. 2 TVöD). Die dürfte hier nicht gegeben sein.

Zu beachten wäre noch, dass das BKA ggf. eine Mindestzeit in der eigenen Behörde als Verbeamtungskriterium vorschreibt. Außerdem ist es nicht unüblich, dass für eine Verbeamtung eine gewisse Mindest-Gesamtnote bei einer Beurteilung gefordert wird. Darüber sollte man sich beim künftigen Arbeitgeber evtl. informieren, wenn man soviel wert auf eine zukünfitge und zeitige Verbeamtung legt.

Amtsschimmel:
Mindestnote und Standzeit im BKA sind dort nicht erforderlich. Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen wird direkt an Tag 1 auf Probe verbeamtet, hier zur Regierungsinspektorin.

Eine vorherige Tätigkeit nach E9 könnte angerechnet werden, falls es sich um die E9b oder E9c handelt. Die E9a entspricht dem mittleren, nicht dem gehobenen Dienst.

Auch eine Tätigkeit in der "freien Wirtschaft" kann, so vergleichbare Tätigkeiten ausgeübt werden, anerkannt werden. Grob (!) gesagt alles auf Sachbearbeiterebene.

Entscheidend ist tatsächlich der Hochschulabschluss, also Bachelor oder HS / FH Diplom. Daran führt absolut kein Weg vorbei.

Alissa:
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten!!!

Also einen Bachelorabschluss habe ich tatsächlich schon seit 2018 in Betriebswirtschaftslehre. Aktuell mache ich auch noch einen Master im Abendstudium, was noch ca. zwei Jahre dauert.

Die vorherige Stelle im ÖD war E9a oder E9b denke ich und ich war dort Trainee in der Bezirksverwaltung. Ich erinnere mich nicht genau.

Dann werde ich die Fragen definitiv im final Gespräch erfragen.

Danke nochmal.

Asperatus:

--- Zitat von: Amtsschimmel am 27.06.2020 12:47 ---Mindestnote und Standzeit im BKA sind dort nicht erforderlich. Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen wird direkt an Tag 1 auf Probe verbeamtet, hier zur Regierungsinspektorin.
--- End quote ---

Daran sollten sich andere Behörden ein Beispiel nehmen. Was die Attraktivität als Arbeitgeber angeht, ist das BKA in diesem Punkt vielen anderen Behörden ein Stück voraus? Gilt das Gleiche auch in anderen Laufbahngruppen beim BKA? Gibt es andere Behörden, die genauso verfahren? Meist wird meiner Erfahrung nach nur bei Volljuristen oder bei Vorliegen einer erfolgreich abgeschlossenen Laufbahnausbildung sofort verbeamtet.

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