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Frage wegen Zweitpass
Langhans:
Hallo,
bin umgezogen, wollte einen neuen Zweitreisepass beantragen. Die neue Passbehörde will von mir ne Bestätigung vom Arbeitgeber, dass ich den beruflich benötige, oder eine Flugbestätigung.
Da ich aber nicht nur beruflich viel reise (USA, arabische Länder), sondern eben auch privat in solche Länder, hatte ich in der neuen Behörde auch eine formlose schriftliche Bestätigung von mir vorgelegt. Aber das reicht denen nicht.
In allen anderen Passbehörden vorher hat ein solches formloses Schriftstück, aus dem hervorgeht, dass ich Vielreisender bin und daher einen Zweitpass benötige, ausgereicht.
Hat sich da was geändert oder waren die alten Passbehörden "kulanter"? Muss ich tatsächlich förmliche Bestätigungen vorlegen?
Danke.
MfG
D-x:
Ich zitiere mal aus 1.3.1 PassVwV
--- Zitat ---Jeder Deutsche und jede Deutsche darf grundsätzlich nur einen deutschen Reisepass, Kinderreisepass oder vorläufigen Reisepass der Bundesrepublik Deutschland besitzen. Legt die antragstellende Person schlüssig, möglichst durch Vorlage von Unterlagen (Flugticket, Bestätigung durch Arbeitgeber, Briefwechsel mit Geschäftspartnern, Visabeschaffung u. a.) dar, dass ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines zweiten Passes besteht, kann dieser Pass ausgestellt werden. Die Verpflichtung zum Nachweis des berechtigten Interesses obliegt der antragstellenden Person. Ein berechtigtes Interesse liegt in der Regel immer dann vor, wenn die antragstellende Person in einen Staat einreisen will, der Deutschen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.
--- End quote ---
(Hervorhebung durch mich)
Genannt ist hier ein "möglichst", was eben nicht "zwingend" bedeutet. Die Darlegungen können also vielfältig sein. Die Bescheinigung des Arbeitgebers kann nicht zwingend erforderlich sein, da ja auch bei rein privaten Reisen Gründe auftreten können, wegen derer ein Zweitpass erforderlich wird. Der Passbehörde kommt hier ein Ermessensspielraum zu.
Aus meiner Sicht müsste die Behörde den Antrag auf einen (weiteren) Reisepass ablehend bescheiden und eine Rechtshilfebelehrung beifügen, aus der hervorgeht, wie man gegen diesen ablehnenden Bescheid vorgehen kann.
was_guckst_du:
...ich denke, die vorherige Behörde war nicht kulanter, sondern hat sich nicht die erforderliche Mühe gemacht...
Zweitpässe werden ausnahmsweise ausgestellt, da reicht die einfache Behauptung, man reise privat viel, eben nicht aus.
Schokobon:
Wann wird der Allgemeine Bereich in "Melderechtliches Zeug und so" umbenannt?
Langhans:
@D-x und @was_guckst_du haben gegensätzliche Meinungen?! Gibt es noch weitere? ;-)
Nach D-x, wenn ich richtig verstanden habe, könnte in Endergebnis, nach Bescheid Rechtsbehelf ... eine private formlose Begründung ausreichen. Nach was_guckst_du aber eben nicht. Wenn ich nun aber eben privat viel in aller Herren Länder reise, was dann? Ich könnte ja auch meine alten Reisepässe + die parallel ausgestellten Zweitpässe vorlegen, aus denen man entsprechende Stempel entnehmen kann.
Es wird doch sonst alles sozusagen tot reglementiert und hier kann und darf der eine so und der andere so? Und selbst aus dem Gesetz bzw. den Verwaltungsvorschriften gehen keine zwingenden, sondern eher Kann-Regelungen hervor.
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