Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Frage wegen Zweitpass

<< < (9/10) > >>

BAT:

--- Zitat von: Spid am 01.07.2020 16:33 ---Es kann dahingestellt bleiben, ob er derlei tun müßte. Da derlei aber in den länderspezifischen Hinweisen des AA enthalten ist, wäre derlei aufwandsarm möglich.

--- End quote ---

Es kommt langsam Licht in die Sache. Sind die hier zitierten VV womöglich nicht ausreichen für die eine Handreichung an den Sachbearbeiter? Mir scheint so.

Wenn hier noch weitere Vorschriften zur bisherigen Diskussion hinzugefügt werden sollen. Nur zu. Nächstes mal aber schneller, da sich sonst ein inkonsistenes Bild der Sachlage abbildet.

Spid:
Was für weitere Vorschriften? Informationen tatsächlicher Art finden sich zumeist nicht in Rechtsvorschriften. Dir ist wahrscheinlich geläufig, daß bspw. bei der Beantragung eines Führungszeugnisses oder eines anderen personenbezogenen Dokuments Dein Name sich nicht aus einer Rechtsvorschrift ergibt, sondern im Einzelfall erhoben wird. Jetzt versuchst Du ganz dolle nachzudenken und diesen simplen, Deinem Erfahrungshorizont entstammenden Sachverhalt auf das Allgemeine zu übertragen. Dann wirst Du - sofern ich Deine Geisteskraft nicht überschätze - zu dem Ergebnis kommen, daß sich Informationen tatsächlicher Art - wie das aktuelle Datum, welches Land Reisende mit israelischen Stempeln im Paß an der Grenze zurückweist, Dein Wohnort oder die Einrichtung, in der Du Dich in Behandlung befindest - eben zumeist nicht aus Rechtsvorschriften ergeben, sondern zu erheben sind. Möglichkeiten sind dafür der Kalender, länderspezifische Hinweise des AA, die Rückseite Deines Personalausweises oder das Armband an Deinem Handgelenk. Die Erhebung der Informationen tatsächlicher Art ergibt dann den Sachverhalt, auf den dann die Rechtsvorschriften angewandt werden.

BAT:
Nicht ich war es, der ursächliche eine stumpfe Anwendung der VV postulierte, sondern dieses habe ich in Frage gestellt. Die entscheidende Antwort hat unsäglich lange gedauert.

Aber man darf sich doch mal amüsieren.  ;)

Spid:
Nein, Du hast Dein typisches Verona-Blubb gemacht und herumgetöst, wie Du Rechtsbruch begehen würdest, wenn Du in der Position dazu wärest. Die „entscheidende Antwort“ ist für Dich also, daß es einen Sachverhalt braucht, um Rechtsvorschriften darauf anzuwenden? Das erscheint insofern unglaubwürdig, als daß ein solcher ja gegeben war.

BAT:
Ich würde alles ablehnen, was auf den (nicht vollständigen) Aussagen meines seinerzeitigen Vorposters beruht. Mit diesen unvollständigen Aussagen mache ich nicht gemein.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version