Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
stufengleiche Höhergruppierung
Spid:
Ohne es jetzt detailliert ausgewertet zu haben, ist der Bund sehr selten von Eingruppierungsfeststellungsklagen betroffen - vor Jahren mal bei den TrSpL und da auch nur wegen des Starrsinns einer bestimmten Person. Die Masse der Eingruppierungsfeststellungsklagen kommt aus kleinen und mittleren Kommunen, dann weit abgeschlagen die Länder, insbesondere die süddeutschen.
Kaiser80:
Ich glaub dir das, meine Erfahrung und die einiger PR Kollegen anderer Kommunen spiegelt es aber nicht wieder. Ist halt mein beschränkter Erfahrungshorizont.
WasDennNun:
--- Zitat von: Kaiser80 am 30.06.2020 15:24 ---
--- Zitat von: Spid am 30.06.2020 15:17 ---Es bedarf seitens der TB keines Kuhhandels. Sofern die TB bei unverändert auszuübender Tätigkeit in E6 eingruppiert sind, waren sie auch zuvor in E6 eingruppiert.Was es bedarf, ist eine Klage, die daraus folgenden Ansprüche durchzusetzen.
--- End quote ---
Weiss ich alles. Bildet die leider leider leider weit verbreitete Praxis bei vornehmlich kommunalen AG aber nicht ab!
--- End quote ---
Weil es eben Kühe sind die da durchs Dorf getrieben werden.
oder unwillig zu wissen wie sie eingruppiert sind.
oder ohne Mumm das in ihnen zustehende Gehalt einzuklagen.
oder sehr Klug, weil sie das zuviel erhaltene Geld gerne annehmen.
öfföff:
Ich kenne ehrlich gesagt aus den letzten 2 Jahrzehnten fast nur Höhergruppierungen bei denen sich die Tätigkeit nicht geändert hat. Grund für die "Beförderung" war fast immer schlichtweg die Anhebung des Gehaltes der Mitarbeiter auf Grund guter Arbeit.
Spid:
Dann war es keine Höhergruppierung. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version