Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
stufengleiche Höhergruppierung
Spid:
--- Zitat von: Organisator am 01.07.2020 17:09 ---Okay, andersherum. Dann frage ich mal:
1. Einem AN fällt auf, das eine an sein Tätigkeitsfeld angrenzende Aufgabe aktuell nicht bearbeitet wird, dies aber zweckmäßig wäre. Wie kann er die Aufgabe übernehmen, ohne dass jedesmal eine neue TD erstellt würde?
2. Ein Team von 6 Mitarbeitern übernimmt die Aufgabe "Strategische Fortentwicklung der Behörde". Das Team entscheidet selbst über die interne Aufgabenwahrnehmung. Wie kann das rechtmäßig umgesetzt werden?
--- End quote ---
1. Es ist weder tariflich noch gesetzlich vorgeschrieben, eine TD zu erstellen. Sofern es darum geht, daß der AN die Tätigkeit ohne Tätigwerden des AG übernimmt, warum sollte das überhaupt gehen oder gewollt sein? Dem AG obliegt die inhaltliche Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses, soweit es sein Direktionsrecht zuläßt. Liegt die Änderung außerhalb des Direktionsrechts, müssen sich die Arbeitsvertragsparteien einigen.
2. Wenn man derlei Hippiezeugs möchte, muß man als AG die Befugnis, Arbeitsverträge zu schließen, auf diese Ebene delegieren.
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 01.07.2020 15:55 ---Aber die Lebensrealität ist doch die, dass häufig der Mitarbeiter besser wird in seinem Job, höherwertige Tätigkeiten sukzessive übernimmt bis ein Level erreicht ist, welches eine höhergruppierte Tätigkeit rechtfertigt.
Das aktuelle System ist für eine solche Entwicklung zu starr und eher für Tätigkeiten geeignet, bei denen man tagein tagaus das gleiche macht. Durchaus häufig zu finden in Verwaltungen, aber in bestimmten Bereichen lebensfern. Ein stetiges Aufwachsen im Job kann - wenn überhaupt - nur sehr kompliziert abgebildet werden.
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Änderungsvorschläge?
--- Zitat von: Organisator am 01.07.2020 16:08 ---Und wie empfielt sich der AN? Indem er seine auszuübenden Tätigkeiten gut erledigt und schon höherwertige (nicht offiziell übertragenene) Tätigkeiten ausführt. Es kriegt also vom Chef stückchenweise mehr Aufgaben / Verantwortung.
Wer seinen Job gerne macht übernimmt gerne zusätzliche höherwertige Tätigkeiten bis eine gewisse Schwelle erreicht ist, die eine Höhergruppierung rechtfertigt. Im aktuellen System tarifwidrig, zumindest kompliziert.
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Nein nicht tarifwidrig, wenn das timing eingehalten wird:
Was schief läuft, ist, dass der Vorgesetzte höherwertige Aufgaben verteilt, ohne im Blick zu haben, wann er sie nicht mehr verteilen darf, bevor der AG dem zustimmt, bzw. wann es zu einer HG führt.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 01.07.2020 17:17 ---
--- Zitat von: Organisator am 01.07.2020 17:09 ---2. Ein Team von 6 Mitarbeitern übernimmt die Aufgabe "Strategische Fortentwicklung der Behörde". Das Team entscheidet selbst über die interne Aufgabenwahrnehmung. Wie kann das rechtmäßig umgesetzt werden?
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2. Wenn man derlei Hippiezeugs möchte, muß man als AG die Befugnis, Arbeitsverträge zu schließen, auf diese Ebene delegieren.
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Ist kein Hippi Zeug fühlt sich nur für dich so an.
Aber dafür kannst du nichts.
Ist auch tariflich vollkommen unbeachtlich, da alle die gleichen AVs haben und wie sie intern die Kuchen verteilen ist ja wumpe.
Das ist effektiver, als alle drei Schritte den Vorgesetzten fragen, ob er mal den AG fragen kann, ob man was machen darf.
Und bei jedem neuartigem Problem muss erstmal der Vorgesetzte den AG fragen, ob er diese Anweisung noch seinem Direktionsrecht unterliegt.
Man kann sich natürlich auch zwecks Kontrollwunsch kleinteilig damit beschäftigen in dynamischen Arbeitsumgebungen ständig sich mit den AVs zu beschäftigen um zu ermitteln, ob es eingruppierungsrelevant ist.
Spid:
Auch in dynamischen Umgebungen müßte man derlei nur tun, wenn man die Natur von Arbeitsvorgängen verkennt. Arbeitsvorgänge sind abstrakt. Wenn alle die gleichen Arbeitsvorgänge haben, ist es eben nicht egal, wie die Arbeit intern verteilt wird.
nichts_tun:
Kurzer Einwurf:
--- Zitat von: Spid am 30.06.2020 15:32 ---Ohne es jetzt detailliert ausgewertet zu haben, ist der Bund sehr selten von Eingruppierungsfeststellungsklagen betroffen - vor Jahren mal bei den TrSpL und da auch nur wegen des Starrsinns einer bestimmten Person. Die Masse der Eingruppierungsfeststellungsklagen kommt aus kleinen und mittleren Kommunen, dann weit abgeschlagen die Länder, insbesondere die süddeutschen.
--- End quote ---
Was bedeutet die Abkürzung "TrSpL"?
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