Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Einstufung in welche Erfahrungsstufe
Caesar42:
--- Zitat von: Lars73 am 02.07.2020 09:12 ---Einschlägige Berufserfahrung ist nicht zu erkennen. Anspruch auf Anwendung der Kann-Bestimmungen besteht nicht. Deshalb ist Stufe 1 nicht zu beanstanden. (Man muss ein solches Angebot allerdings nicht annehmen. Ab es dann gelingt Stufe 2 auszuhandeln hängt von den konkreten Umständen ab.)
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So lief es bei mir auch. Keine einschlägige Berufserfahrung, also E 11 Stufe 1. Verhandlungen ob evtl. Stufe 2 laufen noch. Letzten Endes wird es aber wohl auf Stufe 1 hinauslaufen. Kann-Bestimmung, also Ermessen des zukünftigen AG... Bums, Ende, Aus. Ist halt so. Man verliert ein Jahr, so what!
Kaiser80:
--- Zitat von: Caesar42 am 02.07.2020 14:21 ---Man verliert ein Jahr, so what!
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Ja echt bei E11 sind das ja auch nur 350€ Brutto, so what...
WasDennNun:
--- Zitat von: Lars73 am 02.07.2020 09:12 ---Einschlägige Berufserfahrung ist nicht zu erkennen.
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Anhand der zur Verfügung stehenden Schilderung kann ich allerdings keine Versagungsgründe für das Vorliegen einer einschlägigen Berufserfahrung erkenne.
Das kommt nun mal auf die zukünftigen Aufgaben an und was man an einschlägige Berufserfahrung mitbringt.
(Ich hatte aus der pW kommend im öD auch einschlägige Berufserfahrung, warum sollte das hier anders sein).
Lars73:
Meine Aussage bezieht sich auf Bpbb87
WasDennNun:
--- Zitat von: Lars73 am 02.07.2020 19:51 ---Meine Aussage bezieht sich auf Bpbb87
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Ups, übersehen.
Aber meine Frage an @Organisator:
--- Zitat von: WasDennNun am 30.06.2020 20:21 ---
--- Zitat von: Organisator am 30.06.2020 16:57 ---Anspruch besteht auf die Stufe 1, da keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt.
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Das ist dem Sachverhalt nicht entnehmbar.
eB kann natürlich vorliegen.
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bleibt trotzdem bestehen. ::)
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