Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung: seltener Fall - E11 Stelle ohne Ausbildung
Organisator:
--- Zitat von: QuakeNoob am 02.07.2020 16:03 ---Meine Vermutung ist, dass es rein politische Gründe sind...
"wir sind eine hoch angesehene Einrichtung und wollen nur Leute mit der entsprechenden Ausbildung blablub..." :/
Habt ihr vllt Vorschläge, wie man so etwas bei der Personalabteilung/Personalrat durchsetzten könnte, ohne das man Anwalt/Arbeitsgericht einschalten müsste?
Bin für alles offen :D
--- End quote ---
Wenn eine bestimmte Ausbildung vorausgesetzt ist, hat man ohne diese Ausbildung auch keine Chance. Aktuell sprachen wir nur über die Eingruppierung und nicht über die Anforderungen aus dem Stellenbesetzungsverfahren.
QuakeNoob:
@Organisator
Wie is das genau gemeint?
Ich denke mal du sprichst über die Stellenanzeige?
Die Anforderungen bezüglich einer Ausbildung/Studium, wurde aufgeweicht. Kann mich nicht genau an die genauen Wortlaute erinnern... Neben dem Studium stand etwas ähnliches wie "oder vergleichbaren Qualifikationen"
Spid:
Geht es nun darum, ob die Person eingestellt werden soll oder wie die Person eingruppiert ist/sein wird? Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.
QuakeNoob:
Es geht um die Eingruppierung, die mit der TV-L Entgeltordnung gereglt ist.
Organisator:
--- Zitat von: QuakeNoob am 02.07.2020 16:17 ---@Organisator
Wie is das genau gemeint?
Ich denke mal du sprichst über die Stellenanzeige?
Die Anforderungen bezüglich einer Ausbildung/Studium, wurde aufgeweicht. Kann mich nicht genau an die genauen Wortlaute erinnern... Neben dem Studium stand etwas ähnliches wie "oder vergleichbaren Qualifikationen"
--- End quote ---
Gemeint ist dies, wie Spid schrieb. Wenn als Voraussetzung in der Stellenanzeige "Studium oder vergleichbar" gefordert ist, müsste man sich überlegen, ob eine vergleichbare Qualifikation vorliegt.
Der Arbeitgeber ist recht frei in der Formulierung seiner Anforderungen. Wenn man diese nicht erfüllt, ist man raus.
Dies ist aber kein Eingruppierungssachverhalt.
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