Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung: seltener Fall - E11 Stelle ohne Ausbildung
Spid:
Da TB stets zutreffend eingruppiert sind, ergibt sich durch die irrige Rechtsmeinung des AG kein Problem bei der Eingruppierung.
QuakeNoob:
Rein hypothetisch gefragt, was wäre denn, wenn jemand eingestellt wird, der die Anforderungen der Stellenanzeige nicht erfüllt?
WasDennNun:
Und ab 1.1.2021 kann er durchaus - auch ohne sonstiger Beschäftigter zu sein - in der E11 oder E12 sein, wenn es ein IT Stelle ist
Spid:
--- Zitat von: QuakeNoob am 02.07.2020 16:34 ---Rein hypothetisch gefragt, was wäre denn, wenn jemand eingestellt wird, der die Anforderungen der Stellenanzeige nicht erfüllt?
--- End quote ---
Sofern Du auf das Binnenverhältnis zwischen AN und AG abhebst: nichts.
RsQ:
--- Zitat von: QuakeNoob am 02.07.2020 16:34 ---Rein hypothetisch gefragt, was wäre denn, wenn jemand eingestellt wird, der die Anforderungen der Stellenanzeige nicht erfüllt?
--- End quote ---
Das würde m. E. erst bzw. nur dann problematisch, wenn es ein unterlegener, aber besser qualifizierter Bewerber mitbekommt und das dann juristisch verfolgen möchte.
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