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Eingruppierung: seltener Fall - E11 Stelle ohne Ausbildung

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Spid:
Auch das hätte auf das Binnenverhältnis zwischen AN und AG keine Wirkung. Zumal mit der Einstellung eines Bewerbers eine Konkurrentenklage grundsätzlich nicht mehr angestrengt werden kann.

QuakeNoob:
Ich werde den Fall mal etwas konkretisieren:
- es handelt sich um eine Stelle als Systemadministrator
- die Stellenausschreibung wurde angepasst, so dass sich die Person, die keine Ausbildung besitzt, bewerben kann
  Anfoderugen für eine Ausbildung wurden daher gelockert
- die Stelle ist/war bisher mit E11 bewertet
- die wollen nur ein Arbeitsvertrag mit E3 anbieten, mit der Begründung, weil keine Ausbildung

so ist der Verlauf in kurz

Organisator:

--- Zitat von: QuakeNoob am 02.07.2020 16:48 ---Ich werde den Fall mal etwas konkretisieren:
- es handelt sich um eine Stelle als Systemadministrator
- die Stellenausschreibung wurde angepasst, so dass sich die Person, die keine Ausbildung besitzt, bewerben kann
  Anfoderugen für eine Ausbildung wurden daher gelockert
- die Stelle ist/war bisher mit E11 bewertet
- die wollen nur ein Arbeitsvertrag mit E3 anbieten, mit der Begründung, weil keine Ausbildung

so ist der Verlauf in kurz

--- End quote ---

Bewerben, genommen werden, Tätigkeitsdarstellung erhalten, zutreffendes Entgelt einfordern.

Spid:
Aus strategischen Erwägungen sollte man das Ende der Probezeit abwarten.

QuakeNoob:
Wen müsste man für die Tätigkeitsdarstellung fragen, Chef oder Personalabteilung?
Sollte man die Einforderung des entsprechenden Entgelt erstmal mit Verweis auf die Entgeltordnung versuchen, mit/ohne Drohung eines gerichtlichen Verfahrens... oder erst danach damit drohen und ggf umsetzen?

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