Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung: seltener Fall - E11 Stelle ohne Ausbildung
WasDennNun:
--- Zitat von: QuakeNoob am 02.07.2020 16:48 ---- die wollen nur ein Arbeitsvertrag mit E3 anbieten, mit der Begründung, weil keine Ausbildung
--- End quote ---
Unglaubliche Ahnungslose Schwachmaten die das sind.
Spid:
Der öffentliche AG kommt seiner Pflicht nach §2 Abs. 1 Nr. 5 NachwG auch durch Aushändigung der Stellenausschreibung nach. Das kann ggfs. genügen. Man kann auch einfach direkt klagen, im obligatorischen Gütetermin gibt es genug Gelegenheit, miteinander zu reden. Der Richter wird bei diesem zudem ggfs. bereits andeuten, wie er zur Sache steht.
QuakeNoob:
danke an alle für die schnelle Hilfe
ihr seit die Besten <3
Krebs:
"Bewerben, genommen werden, Tätigkeitsdarstellung erhalten, zutreffendes Entgelt einfordern."
"Aus strategischen Erwägungen sollte man das Ende der Probezeit abwarten."
Also im Prinzip die Pille erstmal schlucken und dann voll durchziehen, notfalls mit Eingruppierungs Feststellungsklage.
Wie dumm ist eigentlich der AG das er meint das durchziehen zu können? Geht es da um Geld sparen? 11erstelle mit 3 bezahlen?
Spid:
Wenn es um das Sparen von Geld geht, ist es Betrug.
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