Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung: seltener Fall - E11 Stelle ohne Ausbildung
QuakeNoob:
das war ja bei dem anwalt gegeben...
habe dort als erstberatung folgende tabelle bekommen und die einschätzung auf unterdurchschnittlich erhalten :/
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/entgeltgruppen.html
er hat halt dazu den satz in der stellenausschreibung unterstrichen bis E11 je nach Qualifikationen.
Spid:
Nicht jeder, der behauptet, er habe sich auf etwas spezialisiert, hat das auch - und dann kommt es auch noch auf die hinreichende Güte des Anwalts selbst an...
Man findet so jemanden nicht auf dem Dorf. Berlin, Hamburg, München, Köln sollte es schon sein; oder auch eine Kanzlei, die in allen vier Städten Niederlassungen hat.
Kaiser80:
Auch in Bonn gibt es (histotisch bedingt) richtig richtig gute Arbeits- und Verwaltungsrechtler bei großen Kanzleien...
QuakeNoob:
ich bin erstmal bei ner suche auf die kanzlei hensche gestoßen.
die bieten eine gebührenfreien Erstberatung an, wird sich wohl auf ein paar minuten beschränken, aber immerhin kann man sich dann nen ersten eindruck machen :)
@kaiser80 köln is für mich ein wenig näher als bonn, wenn sich das wirklich lohnt, einen aus bonn aufzusuchen, werd ich mich dort mal umschaun.
Organisator:
--- Zitat von: QuakeNoob am 18.08.2020 18:12 ---Ich habe indirekt gedroht, dass ich alle Tätigkeiten die EG 3 übersteigen, leider abweisen muss, da diese keine einfachen Tätigkeiten seien.
--- End quote ---
Halte ich für eine schlechte Idee. Wenn man dir nunmehr Tätigkeiten übertragen hat, solltest Du auch tunlichst diese ausführen, da sonst der Arbeitgeber mit:
--- Zitat von: QuakeNoob am 18.08.2020 17:48 ---dass bei nicht Erfüllung meiner übertragenden Aufgaben umgehend arbeitsrechtliche Schritte bis hin zur Kündigung meines Arbeitsverhältnisses eingeleitet werden.
--- End quote ---
gute Karten hätte. Dann besser:
--- Zitat von: Spid am 18.08.2020 18:16 ---Na, das ist doch super. Wenn die Aufstellung so aussieht, schreibst Du einfach 6 Wochen lang nieder, was Du so tatsächlich getan hast. Das wird sich schon unter die recht groben Bezeichnungen summieren lassen. Anschließend erhebst Du Eingruppierungsfeststellungsklage und das ArbG wird feststellen, welche Entgeltgruppe sich ergibt.
--- End quote ---
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