Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung: seltener Fall - E11 Stelle ohne Ausbildung
Spid:
Na, das ist doch super. Wenn die Aufstellung so aussieht, schreibst Du einfach 6 Wochen lang nieder, was Du so tatsächlich getan hast. Das wird sich schon unter die recht groben Bezeichnungen summieren lassen. Anschließend erhebst Du Eingruppierungsfeststellungsklage und das ArbG wird feststellen, welche Entgeltgruppe sich ergibt.
QuakeNoob:
Vielen Dank, werde das dann auch so machen.
Hoffe ver.di kann mir bei der Anwaltsuche aushelfen :/ Sonst wüsste ich keine gute Anlaufstelle.
Spid:
Verdi ist nur dann eine gute Anlaufstelle, wenn Du ne Steineschmeissertour nach Hamburg organisieren möchtest. Ansonsten ist Verdi irgendwo zwischen schädlich und gefährlich unfähig.
QuakeNoob:
hmm :/ aber wie finde ich dann einen guten anwalt?
hatte mich kurz bei einem beraten lassen, aber der kam mir sehr unkompetent rüber :(
Spid:
Such Dir doch im Internet einen Anwalt, der sich auf das Eingruppierungsrecht des öD spezialisiert hat.
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