Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung: seltener Fall - E11 Stelle ohne Ausbildung
Addams:
Vielen Dank, man lernt nie aus!
QuakeNoob:
Hallo beisammen :D
mir wurde heute mitgeteilt, dass bei nicht Erfüllung meiner übertragenden Aufgaben umgehend arbeitsrechtliche Schritte bis hin zur Kündigung meines Arbeitsverhältnisses eingeleitet werden.
Das werden die bestimmt auch durchziehen...
Wie finde ich denn einen guten Rechtsanwalt für TV-L? Bin jetzt kein Mitglied bei ver.di, doch vllt können die mir trotzdem einen guten Anwalt empfehlen. Werde dort mal morgen mein Glück probieren. :thinking:
Ich habe mal eine Frage zu:
Eine Vergütungsordnung zu TVöD-VKA und TV-L existiert noch nicht. Daher wird die Vergütungsordnung des BAT weiter angewendet. (zu finden unter https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/entgeltgruppen.html).
Was bedeutet das genau? Hat es ein Einfluß auf die Eingruppierung...?
Ich sag schon mal Danke :D
RsQ:
--- Zitat von: QuakeNoob am 18.08.2020 17:48 ---mir wurde heute mitgeteilt, dass bei nicht Erfüllung meiner übertragenden Aufgaben umgehend arbeitsrechtliche Schritte bis hin zur Kündigung meines Arbeitsverhältnisses eingeleitet werden.
--- End quote ---
Prima. Dann sollen sie dir dafür doch nochmal deine übertragenden Aufgaben mitteilen. Dann weißt Du, woran Du bist. Tust Du aktuell gar nichts - oder Aufgaben auf E3-Niveau (das dir ja lt. Eingangspost von der Personalabteilung übergeholfen wurde)?
Spid:
--- Zitat von: QuakeNoob am 18.08.2020 17:48 ---Hallo beisammen :D
mir wurde heute mitgeteilt, dass bei nicht Erfüllung meiner übertragenden Aufgaben umgehend arbeitsrechtliche Schritte bis hin zur Kündigung meines Arbeitsverhältnisses eingeleitet werden.
Das werden die bestimmt auch durchziehen...
Wie finde ich denn einen guten Rechtsanwalt für TV-L? Bin jetzt kein Mitglied bei ver.di, doch vllt können die mir trotzdem einen guten Anwalt empfehlen. Werde dort mal morgen mein Glück probieren. :thinking:
Ich habe mal eine Frage zu:
Eine Vergütungsordnung zu TVöD-VKA und TV-L existiert noch nicht. Daher wird die Vergütungsordnung des BAT weiter angewendet. (zu finden unter https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/entgeltgruppen.html).
Was bedeutet das genau? Hat es ein Einfluß auf die Eingruppierung...?
Ich sag schon mal Danke :D
--- End quote ---
Du bist nur verpflichtet, die Aufgaben zu leisten, die Dir übertragen wurden. Der AG müßte ggfs. nachweisen, welche das wären.
Das mit der Vergütungsordnung ist Bullshit.
QuakeNoob:
Ich habe ne Tätigkeitenbeschreibung erhalten:
Inhalt:
System- und Netzweradministration 50%
Beratung und Unterstützung der User 20%
Planung und installation von neuer Hard- und Software für das Netzwerk 20%
Website-Administration 10%
und einarbeitung des neuen Mitarbeiters, der meinen Job übernehmen soll
Ich habe indirekt gedroht, dass ich alle Tätigkeiten die EG 3 übersteigen, leider abweisen muss, da diese keine einfachen Tätigkeiten seien.
Ich bin auch aktiv auf der suche nach einem anderen Job. Sieht bisher auch ganz gut aus :)
@RsQ Danke für den Tipp, ich hab noch mal nachgefragt, ob die übertragenden Aufgaben jene sind, die ich erhalten habe. Bisher habe ich nichts abgewiesen, aber die idee war, dass ich nur einfache Tätigkeiten nach EG 3 ausführen würde, da würde aber nicht mehr viel übrig bleiben ^^'
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