Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Eingruppierung: seltener Fall - E11 Stelle ohne Ausbildung

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Bastel:
Vielleicht solltest du einfach nicht mehr die Tätigkeiten ausführen.

QuakeNoob:
das hab ich denen heute auch mitgeteilt.
bin sogar nen schritt weiter gegangen und habe geschrieben, dass ich nur tätigkeiten ausüben werde, die mir auch zugewiesen wurden, die auskunft verweigern die mir ja grade, daher nehme ich naiv einfach an, dass es keine gibt und werd so lange einfach meine arbeitszeit absitzen ^^'

WasDennNun:

--- Zitat von: QuakeNoob am 14.08.2020 18:47 ---das hab ich denen heute auch mitgeteilt.
bin sogar nen schritt weiter gegangen und habe geschrieben, dass ich nur tätigkeiten ausüben werde, die mir auch zugewiesen wurden, die auskunft verweigern die mir ja grade, daher nehme ich naiv einfach an, dass es keine gibt und werd so lange einfach meine arbeitszeit absitzen ^^'

--- End quote ---
Sehr gut!
Hoffentlich zieht jetzt dein Vorgesetzter die Reißleine und verweist auf diesen Umstand und macht die Personaler dafür verantwortlich (und bösgläubig) in dem er sie darauf hinweist, dass du xxx gerne dir übertragen würdest und diese Arbeit zu machen wäre, du sie ja aber wegen fehlender Übertragung nicht machen darfst und blblblbaaaa demnächst passieren wird, da er ja niemanden hat, dem diese Arbeit übertragen wurde.

Addams:

--- Zitat von: Lars73 am 20.07.2020 13:34 ---In dem man eine entsprechende Klage erhebt.

Beispiel für eine solche Klage die bis zum BAG ging ist z.B. BAG, Urteil vom 06.05.2014 - 9 AZR 724/12

--- End quote ---

Ich habe mal das Urteil aufgerufen (wurde unter anderem auf https://lexetius.com/2014,2471 fündig), und habe dort eine Passage gefunden, zu der ich gerne speziell Spids Meinung hören würde:

"Der Kläger ist Diplom-Ingenieur (FH) [...] und erhielt zuletzt eine Vergütung nach der für den gehobenen Dienst geltenden Entgeltgruppe 12 TVöD (VKA)"

Dank Spid habe ich gelernt, dass Entgeltgruppen und Besoldungen nicht vergleichbar sind, und daher ein Vergleich von Tarifbeschäftigten mit Beamtenlaufbahnen nicht zulässig ist; er mahnt dies auch immer wieder zurecht an. Daher verwundert es mich um so mehr, dass die obige Aussage vom Bundesarbeitsgericht (!!!) in einer Urteilsbegründung verwendet wird. Ist das in diesem Fall eine korrekte Anwendung, weil irgendwelche mir nicht bekannten Bedingungen erfüllt sind, oder geht das in Richtung "juristischer Katzentisch", um bei Spids Worten zu bleiben?

Spid:
Das ist ganz einfach: Im BAT gab es nämlich einen höheren/gehobenen/... Angestelltendienst, 2012 (Beginn des Verfahrens) und 2014 (Urteil) gab es noch keine Entgeltordnung im Bereich VKA, weshalb die VergO BAT als Bewertungsgrundlage heranzuziehen war.

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