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Eingruppierung: seltener Fall - E11 Stelle ohne Ausbildung

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Lars73:
Die Anforderungen dürfen nicht willkürlich sein. Ein reinklagen bei nicht Erfüllung der Anforderungen ist grundsätzlich nicht möglich. Eventuell kann man aber einen Abbruch des Verfahrens erzwingen und dann bei einer Neuausschreibung mit geänderten Voraussetzungen sich bewerben.

Der Ausschluss FH-Master wird schwerer zu begründen sein als der Ausschluss Bachelor.

Spid:
TV-L/TV-H bieten für diesen Fall keine Regelung an. In beiden Tarifwerken sind Einstellung/Stellenbesetzung kein Regelungsgegenstand, sie treffen mit dem "sonstigen Beschäftigten" lediglich Regelungen zur Eingruppierung. Einstellung/Stellenbesetzung und Eingruppierung sind zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte.

AG sind grundsätzlich nahezu völlig frei in der Festlegung ihrer Einstellungsvoraussetzungen und finden ihre Einschränkung lediglich an den allgemeinen Gesetzen, z.B. gesetzlichen Diskriminierungsverboten. Der öffentliche AG ist ausnahmsweise dahingehend beschränkt, als daß die in seinem Anforderungsprofil genannten leistungsbezogenen Auswahlkriterien in einem engen inhaltlichen Zusammenhang mit den Anforderungen der zu besetzenden Stelle stehen müssen.

GofX:

--- Zitat von: Lars73 am 20.07.2020 11:55 ---Eventuell kann man aber einen Abbruch des Verfahrens erzwingen [...]
--- End quote ---

Ich frage aus reinem Interesse: wie sollte man einen Abbruch >>erzwingen<< können?


--- Zitat von: Spid am 20.07.2020 12:00 ---Der öffentliche AG ist ausnahmsweise dahingehend beschränkt, als daß die in seinem Anforderungsprofil genannten leistungsbezogenen Auswahlkriterien in einem engen inhaltlichen Zusammenhang mit den Anforderungen der zu besetzenden Stelle stehen müssen.
--- End quote ---

Wenn ich die in der Vergangenheit gefundenen IT-Helpdesk-Stellenangebote (End-User-Support und Papierstau im Drucker beseitigen - also Aufgaben, wofür auch in FISI hervorragend geeignet wäre) sehe, wo mindestens Bachelor gefordert wurde, scheint diese Beschränkung nicht immer eindeutig zu sein.

Wie auch immer - Danke für die Antworten. Das war mir so vorher nicht klar.

Lars73:
In dem man eine entsprechende Klage erhebt.

Beispiel für eine solche Klage die bis zum BAG ging ist z.B. BAG, Urteil vom 06.05.2014 - 9 AZR 724/12

QuakeNoob:
Hab nur wenige Neuigkeiten.
Das Beratungsgespräch beim Anwalt war eher mau, der einzige Punkt, der mir wichtig erschien war, dass ich meine übertragenen Tätigkeiten nachweisen können müsse, wo ich grade am Straucheln bin.
Personalabteilung hält bisher schön die KLappe. :/
Es wäre halt sehr hilfreich, wenn ich Einblick in die Unterlagen bekommen würde, wie z.B. den Neueinstellungsantrag, Mitbestimmungsantrag vom Personalrat... Wäre so etwas vllt auch in der Personalakte zu finden? Mein Chef versucht mir auch etwas zu helfen... die werden dann aber auch nur bei uns direkt vorbereitet, gehen dann ne Etage höher, wo es dann irgendwo unterschrieben wird.

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