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Eingruppierung: seltener Fall - E11 Stelle ohne Ausbildung

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Bastel:

--- Zitat von: QuakeNoob am 16.07.2020 08:26 ---@WasDennNun
Habe es vorher nicht erwähnt... aber ich bin schon über die Probezeit hinaus. Meine Chefin, die Leiterin der Abteilung, hatte auch 1 Tag nach meiner Einstellung an ein paar Personen eine Mail geschickt, in der verkündet wurde, dass ich der neue Systemadministrator bin.
Aber zur Sicherheit, werd ich sie mal bitten, ob sie mir kurz nen Wisch zusammenstellen kann, welche Tätigkeiten mir damit zugeteilt wurden.

--- End quote ---

Jetzt wird es spannend ;D

WasDennNun:

--- Zitat von: QuakeNoob am 16.07.2020 08:26 ---Aber zur Sicherheit, werd ich sie mal bitten, ob sie mir kurz nen Wisch zusammenstellen kann, welche Tätigkeiten mir damit zugeteilt wurden.

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Ja wäre ja mal sinnvoll, dass du weißt, was der AG dir für Tätigkeiten zugewiesen hat.
Also lass dir das mal von deiner Cheffin das zusammenzustellen.
Dann schicke das dem Personalamt und fordere die auf, sie mögen dir bestätigen, dass das deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Weise deine Cheffin und das Personalamt darauf hin, dass du solange du vom Personalamt keine Bestätigung darüber hast, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind du nicht mehr weiß was du machen darfst.

(Hinweis: Deine Cheffin ist in der Regel nicht dazu befugt dir auszuübenden Tätigkeiten zu übertragen. Das dürfen idR nur Menschen, die auch die Arbeitsverträge unterschreiben dürfen.)

QuakeNoob:
Was ich viel Interessanter finde, dass ich ja auch von der Personalabteilung angeschrieben wurde, dass beantragt wurde, dass ich als Systemadministrator angestellt werden soll und ich könnte schon mal die ganzen benötigten Unterlagen vorbereiten. In keinem schreiben wurde Aushilfsangestellter erwähnt oO

Bastel:

--- Zitat von: QuakeNoob am 16.07.2020 11:16 ---Was ich viel Interessanter finde, dass ich ja auch von der Personalabteilung angeschrieben wurde, dass beantragt wurde, dass ich als Systemadministrator angestellt werden soll und ich könnte schon mal die ganzen benötigten Unterlagen vorbereiten. In keinem schreiben wurde Aushilfsangestellter erwähnt oO

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Du hast jetzt die letzten 6 Monate als Admin für E3 gearbeitet?
Wurden dir diese Tätigkeiten überhaupt offiziell übertragen?

GofX:

--- Zitat von: Organisator am 02.07.2020 16:30 ---Der Arbeitgeber ist recht frei in der Formulierung seiner Anforderungen. Wenn man diese nicht erfüllt, ist man raus.
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Da muss ich nochmal nachfragen, inwieweit die Formulierung der Anforderungen in der Stellenausschreibung bindend ist.

Gab es nicht mal einen Fachhochschul-Master, der sich erfolgreich in die Berücksichtigung seiner Bewerbung zu einer Stellenausschreibung reingeklagt hat, weil dort explizit ein Uni-Master verlangt wurde?

Könnte sich auch ein Bachelor reinklagen, der wegen fehlendem Master-Abschluss nicht berücksichtigt wurde, obwohl der TV-L/TV-H für diesen Fall Regelungen anbietet (Stichwort: "Sonstige")?

Oder kann ein AG in der Liste der Anforderungen wirklich schreiben, was er will - auch im Hinblick darauf, dass sich entweder gar niemand bewerben kann oder aber eben nur der Eine, der vorher schon ausgesucht wurde?

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