Ich habe dir eine PN geschickt, mit ein paar privaten Fragen.
Für alle anderen hier:
Es müsste m. E. ein Antrag beim Landespersonalausschuss (LPA) seitens der Einstellungsbehörde gestellt werden, um eine Einstellung als sonstiger/anderer Bewerber zu erreichen. Der LPA hat auf seiner Homepage verschiedene Entscheidungen veröffentlicht, darunter eine zur Übernahme von DO-Angestellten von landesunmittelbaren SV-Trägern (=AOKn, IKKn, ehem. LSV-Träger oder Unfallkasse, dazu noch die Landesverbände, weiteres fällt mir nicht ein). Da es sich hier um einen Wechsel von einem bundesunmittelbaren SV-Träger handelt, könnte ich mir vorstellen, dass man eine Einzelfallentscheidung herbeiführen müsste.
Problematisch könnte die Besoldungsdifferenz (Bund-Land) sein, da eine Ausgleichszulage nach LBesG m. E. ein bestehendes Beamtenverhältnis voraussetzen würde - wie gesagt nach meiner Meinung.