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Änderung Tätigkeitsmerkmale - Herabstufung?

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Waldmaus:
Hallo zusammen,

kann mir jemand weiterhelfen?

Ich bin in einer kleinen Kommune als Sachbearbeiterin tätig. Meine Vorgesetzte Teamleiterin geht bald in Rente, ich soll ihre Nachfolgerin, vorher zur Einarbeitung aber noch stellvertretende Teamleiterin, werden.

Kann die Kollegin, die aktuell die stellvertretende Position des Teamleiters ausführt, von Ihrer Entgeltgruppe (ich glaube EG8) aufgrund der dann weniger verantwortungsvollen Tätigkeit, herabgestuft werden?

Danke schon mal

Spid:
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist eine Vertragsänderung und bedarf der mindestens impliziten Zustimmung des AN.

Waldmaus:
OK, das ist nachvollziehbar.

Wenn ich dann Teamleiter werde, darf ich (wenn der Vorgesetzte mal wechselt) auch nicht ohne meine Zustimmung zurückversetzt werden? Was macht man in Fällen wo das Personal nicht mehr willig ist miteinander konstruktiv zu arbeiten (zwischenmenschliche Probleme)?

Schokobon:
Handelt es sich um eine reine Abwesenheitsvertretung oder sind mit der Stellvertretung tatsächlich Arbeitsvorgänge auszuüben, die einen Einfluss auf die Eingruppierung hätten?

Spid:

--- Zitat von: Waldmaus am 06.07.2020 12:43 ---OK, das ist nachvollziehbar.

Wenn ich dann Teamleiter werde, darf ich (wenn der Vorgesetzte mal wechselt) auch nicht ohne meine Zustimmung zurückversetzt werden? Was macht man in Fällen wo das Personal nicht mehr willig ist miteinander konstruktiv zu arbeiten (zwischenmenschliche Probleme)?

--- End quote ---

Du kannst durchaus versetzt werden, aber eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung kann nur mit Deinem Einverständnis vorgenommen werden.

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