Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Änderung Tätigkeitsmerkmale - Herabstufung?
Spid:
--- Zitat von: Schokobon am 06.07.2020 12:43 ---Handelt es sich um eine reine Abwesenheitsvertretung oder sind mit der Stellvertretung tatsächlich Arbeitsvorgänge auszuüben, die einen Einfluss auf die Eingruppierung hätten?
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Auch eine Abwesenheitsvertretung kann einen Einfluß auf die Eingruppierung haben.
Waldmaus:
Also aufgrund der "Abwesenheitsvertretung" ist die Kollegin höher gestuft worden. Das wird mir demnächst auch passieren, aber ich befürchte halt nur, dass meine Kollegin dann einfach runtergestuft wird da sie die Abwesenheitsvertretung nicht mehr ausführt.
Spid:
Ob sie sie ausführt, ist für die Eingruppierung unbeachtlich.
Waldmaus:
Verstehe ich das richtig?
Dann bleibt sie ohne Änderung des Arbeitsvertrags in der gleichen Stufe, in die ich dann eingruppiert werde (EG8) , nur mit weniger Verantwortung?
Schokobon:
--- Zitat von: Spid am 06.07.2020 12:46 ---
--- Zitat von: Schokobon am 06.07.2020 12:43 ---Handelt es sich um eine reine Abwesenheitsvertretung oder sind mit der Stellvertretung tatsächlich Arbeitsvorgänge auszuüben, die einen Einfluss auf die Eingruppierung hätten?
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Auch eine Abwesenheitsvertretung kann einen Einfluß auf die Eingruppierung haben.
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Unter Abwesenheitsvertretung verstehe ich die reine Vertretung im Krankheits-/Urlaubsfall (insg. 6 - 10 Wochen im Jahr) sowie bei einigen wenigen Terminen, auf die die TL eingeladen ist (vielleicht 5 Termine im Jahr) und deshalb nicht in der Dienststelle aber unbedingt zu vertreten ist.
Wie muss die Stellvertretung ausgestaltet sein, damit sich eine Relevanz für die Eingruppierung ergibt?
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