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Änderung Tätigkeitsmerkmale - Herabstufung?

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Spid:
Wenn jemand einen anderen 6 Wochen im Jahr zu vertreten hat, ergibt sich ein Anteil von 13% an der Arbeitszeit, so er diese Aufgabe in der entsprechenden Zeit ausschließlich auszuführen hat - ansonsten ggfs. weniger. Da je nach Zusammensetzung der auszuübenden Tätigkeit leicht auch 1% eingruppierungsrelevant sein kann, erschließt sich mir die Frage nicht.

Schokobon:
Kann es dann eingruppierungsrelevant sein wenn:

Ohne Stv.:
49% Auszuüb. Tät. der EG 9a
51% Auszuüb. Tät. der EG 8
= EG 8

Dann Änderung um die besagten 1% zugunsten EG 9a

Mit Stv.:
50% Auszuüb. Tät. der EG 9a
50% Auszuüb. Tät. der EG 8
= EG 9a

Ist das so gemeint?

Spid:
Ja.

Waldmaus:
Danke für die schnellen Antworten  :)

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