Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung TVL
Geok:
Hallo,
ich habe eine Zusage für einen Stelle bei einem Amt und dazu eine Frage zur Eingruppierung in den TVL.
Kurz zu mir: Ich habe einen Masterabschluss in einem naturwissenschaftlichen Fach, welches auch der zu besetzenden Stelle entspricht. Dazu habe ich 1Jahr Berufserfahrung in einer Stelle die eher nicht dem Themengebiet der Stelle beim Amt entspricht.
In der Stellenausschreibung war die Stelle mit E11-12 angegeben. Nach der Zusage wurde mir mitgeteilt, dass ich aufgrund meiner Erfahrung nur in der Gruppe E11 einsteigen kann.
Ist das richtig so? Mit einem Master müsste ich doch theoretisch in Gruppe 13 kommen. Da in der Stellenausschreibung E11-12 steht war mir klar, dass das nicht passiert. Aber ich müsste doch nun zumindest in Gruppe 12 eingestuft werden. Die Berufserfahrung ist doch entscheidend für die Einteilung in die Stufen und nicht die Entgeltgruppe oder?
Danke für eure Antworten.
Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Geok:
Das verstehe ich schon. Aber wenn die Stelle doch als E11-12 ausgeschrieben war. Wer wäre dann in E12 eingeteilt wurden? Nur jemand mit entsprechender Berufserfahrung? Der Abschluss spielt also garkeine Rolle? Zur Einteilung nachbder Berufserfahrung sind doch eigentlich die Stufen da oder?
EiTee:
--- Zitat von: Geok am 07.07.2020 18:09 ---Das verstehe ich schon. Aber wenn die Stelle doch als E11-12 ausgeschrieben war. Wer wäre dann in E12 eingeteilt würden? Nur jemand mit entsprechender Berufserfahrung? Der Abschluss spielt also garkeine Rolle? Zur Einteilung nachbder Berufserfahrung sind doch eigentlich die Stufen da oder?
--- End quote ---
Mit einem Master sollte man in der Lage sein, die Antwort hier im Forum zu finden. Ähnliche Fragestellungen wurde schon diverse male diskutiert.
Des Weiteren wurde auch diese Frage bereits hinreichend von Risiko beantwortet.
Pseudonym:
--- Zitat von: Geok am 07.07.2020 18:09 ---Das verstehe ich schon. Aber wenn die Stelle doch als E11-12 ausgeschrieben war. Wer wäre dann in E12 eingeteilt wurden?
--- End quote ---
Für mich ist der Verfasser der Stellenausschreibung nicht besonders qualifiziert. Zwischen E11 und E12 liegt ein großer Unterschied: die Größe der Verantwortung. Die ist entweder da oder halt nicht. Die auszuübenden Tätigkeiten können hier nicht identisch sein.
Wahrscheinlich wieder ein Beamter 8)
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