Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Eingruppierung TVL

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Spid:
Man müßte halt schauen, ob die vom BAG (z.B. Urteil v. 29.08.1984 - 4 AZR 309/82) recht engen Maßstäbe für technische Beschäftigte erfüllt sind.

Geok:
Mittlerweile habe ich meine neue Stelle angetreten und wurde in EG 11 eingeteilt. Immerhin rechnen Sie mir wahrscheinlich mein eines Jahr Berufserfahrung an sodass ich in die Stufe 2 komme.
Ich übernehme nach meiner Probezeit 1:1 die Aufgaben meiner Vorgängerin die als E12 angestellt war.
Daher habe ich nochmal bei der Personalerin nachgefragt, ob ich ab diesem Zeitpunkt nicht auch die 12 bekommen müsste. Sie hat sich aber wieder auf die "langjährige Berufserfahrung" berufen und mir gesagt, dass ich erst in 3Jahren in die E12 kommen kann.
Das verstehe ich nicht so richtig da ja eigentlich die auszuübende Tätigkeit entscheidend ist oder?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Lars73:
Es geht um den Abschnitt Teil II, Nr. 22.1 der Entgeltordnung.
Dort steht z.B. in der Fallgruppe 1:
"Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und langjähriger praktischer Erfahrung "

Es geht also um die langjährige praktische Erfahrung als Voraussetzung für die E12.

Jockel:
Die ein subjektives Tätigkeitsmerkmal darstellt und in der Person vorliegen muss. Also etwas warten, dann jibbet E 12.

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