Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung TVL
Lars73:
Was sollen denn die Tätigkeiten genau sein?
Geok:
Das weiß ich noch nicht genau. Mein erster Arbeitstag ist erst am 03.08.
Lars73:
Was stand dann in der Ausschreibung?
Geok:
Was sind Ihre zukünftigen Aufgaben?
Entscheidung über die Zulassung von Betriebsplänen nach Bergrecht im Festgesteinstagebergbau mit Sprengbetrieb nach §§ 52 ff. Bundesberggesetz (BBergG),
Wahrnehmung der Bergaufsicht (sachbezogene Betriebsaufsicht) und ggf. Anordnung von Maßnahmen (§§ 69 - 74 BBergG),
Untersuchung von Unfällen, Betriebsereignissen und strafbaren Handlungen (Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft),
Entscheidungen über die Erteilung von Genehmigungen in anderen, in die Zuständigkeit der Bergbehörde fallenden Rechtsgebieten (u. a. Naturschutzrecht, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Gerätesicherheit)
Umsetzung des Sprengrechts im Übertagebergbau, u.a. Prüfung und Zulassung von Sonderbetriebsplänen für das Sprengwesen, Prüfung von Gutachten und Stellungnahmen, Ausstellung von Sprengerlaubnissen und Befähigungsscheinen
Lars73:
Da halte ich eine Eingruppierung nach Teil II, Nr. 22.1 der Entgeltordnung für nicht unplausibel. Im allgemeinen Teil wäre die Tätigkeit aber wohl sowieso nur E11 (ohne die Möglichkeit nach einiger Zeit die E12 zu bekommen).
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