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Eingruppierung TVL

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Geok:
Vom Personaler habe ich jetzt folgende Antwort auf meine Frage bekommen:

 

"folgend eine kleine Erläuterung zu Ihrer Eingruppierung in die E11.

 

Die Eingruppierung richtet sich gemäß § 12 TV-L immer nach der auszuübenden Tätigkeit. Die Tätigkeit des Sachbearbeiters „XXXX" ist gemäß der Entgeltordnung zum TV-L nach E12, Fallgruppe 1, Teil II, Nr. 22.1 (S. 200) bewertet. Jedoch gibt es hier neben der auszuübenden Tätigkeit noch andere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.

 

„Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung und langjähriger praktischer Erfahrung, deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1 heraushebt.“

 

Eine langjährige praktische Erfahrung wird hierbei mit 3 Jahren definiert. Diese Voraussetzung ist leider bisher noch nicht erfüllt, weshalb gemäß Nr. 1, Abs. 4, Satz 1 der Vorbemerkungen zur Entgeltordnung zum TV-L (S. 7) die Eingruppierung in die nächst niedrigere Entgeltgruppe erfolgt."

Ich werde sehen welche Aufgaben auf mich zukommen und ob diese nicht doch eher E12 entsprechen. Ansonsten würde ich ja spätestens nach 3Jahren in die E12 aufsteigen.

Spid:
Gem. Sachverhaltsschilderung geht es doch um eine naturwissenschaftliche Tätigkeit?

Geok:
Richtig.

Spid:
Wie sollte dann Absvhnitt 22.1 der EGO einschlägig sein?

Geok:
Das verstehe ich auch noch nicht.

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