Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung TVL
Spid:
--- Zitat von: Geok am 07.07.2020 18:09 ---Das verstehe ich schon. Aber wenn die Stelle doch als E11-12 ausgeschrieben war. Wer wäre dann in E12 eingeteilt wurden? Nur jemand mit entsprechender Berufserfahrung? Der Abschluss spielt also garkeine Rolle? Zur Einteilung nachbder Berufserfahrung sind doch eigentlich die Stufen da oder?
--- End quote ---
Die Stufen der Entgelttabelle bilden bei Einstellung begrenzt einschlägige Berufserfahrung ab. Die Eingruppierung ergibt sich aus der auszuübenden Tätigkeit - und zwar unmittelbar durch die tariflichen Regelungen. Man wird also nicht von AG eingruppiert, sondern ist eingruppiert. Die Angabe in der Stellenausschreibung kann sich mithin im Sachverhalt nur darauf beziehen, daß der AG je nach Bewerber eine unterschiedliche auszuübende Tätigkeit anzubieten hat. Dir bietet er lediglich jene an, die zur Eingruppierung in E11 führt.
WasDennNun:
--- Zitat von: Geok am 07.07.2020 17:42 ---In der Stellenausschreibung war die Stelle mit E11-12 angegeben. Nach der Zusage wurde mir mitgeteilt, dass ich aufgrund meiner Erfahrung nur in der Gruppe E11 einsteigen kann.
Ist das richtig so? Mit einem Master müsste ich doch theoretisch in Gruppe 13 kommen. Da in der Stellenausschreibung E11-12 steht war mir klar, dass das nicht passiert. Aber ich müsste doch nun zumindest in Gruppe 12 eingestuft werden. Die Berufserfahrung ist doch entscheidend für die Einteilung in die Stufen und nicht die Entgeltgruppe oder?
--- End quote ---
Die Aussage, dass du aufgrund deiner Erfahrung nur in Gruppe 11 einsteigen kannst, ist so natürlich Unsinn und humbug (oder gequirrltes Beamtendenken), wenn sie exakt so gesagt wurde.
Was evtl. gemeint ist, ist, dass man dir nur entsprechende Aufgaben geben will, die zur E11 führen.
Du kannst jetzt die Stelle antreten, dir deine auszuübenden Tätigkeiten mitteilen lassen und hoffen, dass die Personaler dir dort entsprechende Tätigkeiten mit entsprechenden Zeitanteilen übertragen, die dann doch zur E12 führen und du das dann nach Ablauf der Probezeit einforderst.
Sollte dein Vorgesetzter dir jedoch dann Aufgaben zukommen lassen, die nicht den auszuübenden Tätigkeiten entsprechen oder so dass sich die Zeitanteil verschieben, so solltest du das im Auge behalten, nicht das dein Chef dir illegaler Weise Dinge aufträgt, die dann zur höheren EG führen, ohne dass der AG dieses auch faktisch überträgt.
Bastel:
--- Zitat von: WasDennNun am 08.07.2020 07:48 ---
--- Zitat von: Geok am 07.07.2020 17:42 ---In der Stellenausschreibung war die Stelle mit E11-12 angegeben. Nach der Zusage wurde mir mitgeteilt, dass ich aufgrund meiner Erfahrung nur in der Gruppe E11 einsteigen kann.
Ist das richtig so? Mit einem Master müsste ich doch theoretisch in Gruppe 13 kommen. Da in der Stellenausschreibung E11-12 steht war mir klar, dass das nicht passiert. Aber ich müsste doch nun zumindest in Gruppe 12 eingestuft werden. Die Berufserfahrung ist doch entscheidend für die Einteilung in die Stufen und nicht die Entgeltgruppe oder?
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Die Aussage, dass du aufgrund deiner Erfahrung nur in Gruppe 11 einsteigen kannst, ist so natürlich Unsinn und humbug (oder gequirrltes Beamtendenken), wenn sie exakt so gesagt wurde.
Was evtl. gemeint ist, ist, dass man dir nur entsprechende Aufgaben geben will, die zur E11 führen.
Du kannst jetzt die Stelle antreten, dir deine auszuübenden Tätigkeiten mitteilen lassen und hoffen, dass die Personaler dir dort entsprechende Tätigkeiten mit entsprechenden Zeitanteilen übertragen, die dann doch zur E12 führen und du das dann nach Ablauf der Probezeit einforderst.
Sollte dein Vorgesetzter dir jedoch dann Aufgaben zukommen lassen, die nicht den auszuübenden Tätigkeiten entsprechen oder so dass sich die Zeitanteil verschieben, so solltest du das im Auge behalten, nicht das dein Chef dir illegaler Weise Dinge aufträgt, die dann zur höheren EG führen, ohne dass der AG dieses auch faktisch überträgt.
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Besser hätte man es nicht ausdrücken können.
seberus:
Ich gehe davon aus dass Geok nicht nach Teil 1 sondern Teil 2 22.1 Ingenieure eingruppiert werden soll.
Und da ist für EG 12 "langjähriger praktischer Erfahrung" drin.
(was oft mit mehr als 3 Jahre ausgelegt wird)
Spid:
Inwiefern ließe sich das aus der Sachverhaltsschilderung schließen?
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