Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung
Spid:
Da es sich nur um einen Arbeitsvorgang im Umfang der Gesamttätigkeit handelt und Arbeitsvorgänge die Betrachtungsebene sind, müssen kleinteiligere Arbeitsschritte weder betrachtet noch aufsummiert werden.
Kaiser80:
--- Zitat von: Spid am 10.07.2020 09:24 ---Es handelt sich um einen großen Arbeitsvorgang (Führung). guFk + sL sind wohl unstreitig, bv ist die Tätigkeit auch (Personalverantwortung). Die herausgehobene Bedeutung ergibt sich aus den Auswirkungen der Tätigkeit auf viele Menschen und die Allgemeinheit. Ich sehe aber keine besondere Schwierigkeit, also eine gewichtige Heraushebung aus der ohnehin schwierigen Tätigkeit von TB der E9c. Es bliebe mithin bei E9c, wäre die besondere Schwierigkeit zu bejahen, wovon @Kaiser80 wohl ausgeht, sofern er nicht eine Ingenieurstätigkeit vermutet, ergäbe sich eine E11.
--- End quote ---
Ja, so beim zweiten Lesen tue ich mir mit der besonderen Schwierigkeit auch eher schwer. Von einer Ing-Tätigkeit bin ich in der Tat nicht ausgegangen.
Texter:
Ing-Tätigkeiten haltet ihr für ausgeschlossen, weil nur Nr. 2 etwas mit den Aufgaben eines Stadtplaners zu tun hat?
clericus organization:
E 10
1. AV (20 %): gF; gvF; sL; guF; bV; bSuB, MdV
2. AV (15 %): gF; gvF; sL; guF; bV; bSuB
3. AV (20 %): gF; gvF; sL; guF; bV;
4. AV (20 %): gF; gvF; sL; guF; bV;
5. AV (8 %): gF; gvF; sL; guF; bV;
6. AV (4 %): gF; gvF; sL; guF;
7. AV (8 %): gF; gvF;
Zusammengefasst wird festgestellt, dass für die beschriebene besonders verantwortungsvolle Tätigkeit
gründliche, umfassende Fachkenntnisse erforderlich sind. Das Heraushebungsmerkmal der Tätigkeiten von
besonderer Schwierigkeit und Bedeutung wird für 35 % der Gesamttätigkeit und das Heraushebungsmerkmal
des Maßes an Verantwortung für 20% der Gesamttätigkeit bestätigt.
Damit ist die beschriebene Stelle nach Entgeltgruppe 10 TVöD zu bewerten.
Die Tätigkeit des Beschäftigten hebt sich aber nicht durch das Maß der damit verbundenen Verantwortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraus.
Beschäftigte, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und
Bedeutung aus der Entgeltgruppe 9c heraushebt.
E 11/E 12 bei Ingenieuren, da 1 AV bereits E 13 und 2. AV E 12 ergibt.
Spid:
--- Zitat von: Texter am 10.07.2020 09:50 ---Ing-Tätigkeiten haltet ihr für ausgeschlossen, weil nur Nr. 2 etwas mit den Aufgaben eines Stadtplaners zu tun hat?
--- End quote ---
Weil die vom BAG (z.B. Urteil v. 29.08.1984 - 4 AZR 309/82) recht engen Maßstäbe für technische Beschäftigte vulgo Ingenieure nicht erfüllt sind.
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