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Externe Einschätzung zu Stellenbeschreibung

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Spid:

--- Zitat von: Texter am 10.07.2020 11:02 ---
--- Zitat von: Spid am 10.07.2020 09:24 --- guFk + sL sind wohl unstreitig
--- End quote ---

siehst du das bei allen Tätigkeiten als gegeben an? Bei Nr. 3 -7 hätte ich auf gvK + eventuelle sL getippt.

--- End quote ---

Ich sehe das beim einzigen gegebenen Arbeitsvorgang an. Das ist die Betrachtungs- und Bewertungsebene.

clericus organization:

--- Zitat von: MaKo am 10.07.2020 10:58 ---Ich würde mich gerne hier mal anschließen um nicht ein neues Thema aufzumachen.

Wir, Teamleiter Leistung eines Jobcenters, sind über unsere Eingruppierung in die EG 9c nicht überzeugt. Ich gebe es zu, hauptsächlich getrieben aufgrund der Eingruppierung aller anderen TL (Fallmanagement, Arbeitgeberservice usw. alle EG 10) hier, die inhaltlich nahezu identische Aufgaben übertragen bekommen haben, nur angepasst an ihre fachliche Richtung.

Derzeit haben wir eine erneute Überprüfung gefordert, die aber wiederum abgelehnt wurde. Als nächsten Schritt stünde für uns nun die Klage an. Wären die Experten unter euch vielleicht so nett und könnten ihre Einschätzung zur Eingruppierung äußern. Wie seht ihr unter den gegebenen Tätigkeiten die korrekte Eingruppierung? Ich liste die mir übertragenen Aufgaben mal auf, so wie sie mir mitgeteilt wurden. Zu erwähnen ist vielleicht noch, dass uns jeweils zwischen 12 und 17 Mitarbeiter/innen unterstellt sind.


Beschreibung der Tätigkeiten (Arbeitsvorgänge), die die tarifliche Bewertung ermöglichen

Fachliche und dienstliche Leitung eines Teams von SB Leistungsgewährung und SB Bildung und Teilhabe der Geschäftsstelle
   
1.   Fachliche Anleitung und Koordinierung eines Teams von SB Leistungsgewährung
und SB Bildung und Teilhabe
- Aufgaben und Fälle auf Mitarbeiter verteilen
- einheitliche, zielorientierte, gesetzeskonforme und wirtschaftliche Handlungsweise der Mitarbeiter gewährleisten
- fachliche Fortbildung der Mitarbeiter gewährleisten
- fachliche und rechtliche Fragen, die von den SB nicht selbständig gelöst
werden können, mit SGL 520 klären
- Einarbeitung neuer Mitarbeiter sicherstellen

Zeitanteil 35%

2.   Dienstliche Leitung eines Teams von SB Leistungsgewährung und SB Bildung und Teilhabe
- bestimmte dienst- und personalrechtliche Angelegenheiten der Mitarbeiter entscheiden (z. B. Planung und Genehmigung von Urlaub, Freistellungen, Dienstreisen; Vertretungsregelungen; Teilnahme an Fortbildungen; Krankmeldungen weiterleiten)
- Stellungnahmen zu Personalfragen der Mitarbeiter abgeben (z. B. Bestehen der Probezeit, Verlängerung / Entfristung / Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Stufenlaufzeit; arbeitsrechtliche Maßnahmen)
- regelmäßige und anlassbezogene Mitarbeitergespräche führen (u. a. zur Personalentwicklung)
- Zielvereinbarungen mit den Mitarbeitern abschließen und auswerten   

Zeitanteil 15%

3.   Abstimmungen mit SGL, GL, anderen TL Leistungsgewährung, dem Fallmanagement, dem Service, dem Sozialen Dienst und der Unterhaltsheranziehung   

Zeitanteil 10%

4.   Bearbeitung fachübergreifender Fragen, schwieriger Einzelfälle sowie ggf. eines eigenen Fallbestandes   

Zeitanteil 25%

5.   Team- bzw. geschäftsstellenübergreifende Mitwirkung bei der Bearbeitung fachlicher Fragen der Leistungsgewährung bzw. BuT
- Mitwirkung beim Aufarbeiten von Rechtsänderungen
- Vorbereiten und Mitwirkung von Fachgesprächen und Dienstberatun-gen
- Leitung bzw. Mitarbeit in Arbeitsgruppen
- Erarbeiten und Verallgemeinern zweckmäßiger und wirtschaftlicher Lösungen
- Abstimmen mit Trägern / Dienstleistern   

Zeitanteil 15%

--- End quote ---

Aus meiner Sicht kommst du beim MdV nicht an 33 % heran. AV 2 wäre hier MdV nur 15 %, und bSuB nur teilw. in AV 1 und der Rest eher bv.

Aber die Eingruppierung bei TVÖD in der 9 c widerspricht den Eingruppierungen im TV-BA, da die TE III die TL - Ebene entspricht. (Brutto ca. 3700,- - 5200,-) 9 c im TVöD (3200,-  - 4600,- ). Dem Tariflohn im Vergleich würde eher die E 11 TVöD passen (3500,- - 5300,-).

Das haben wir in unserer Kommune ebenfalls so praktiziert. Der abgeordnete MA erhält dort die E 11 als TL Leistung und das mit nur 6 MA unter sich!

Texter:

--- Zitat von: Spid am 10.07.2020 11:13 ---
--- Zitat von: Texter am 10.07.2020 11:02 ---
--- Zitat von: Spid am 10.07.2020 09:24 --- guFk + sL sind wohl unstreitig
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siehst du das bei allen Tätigkeiten als gegeben an? Bei Nr. 3 -7 hätte ich auf gvK + eventuelle sL getippt.

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Ich sehe das beim einzigen gegebenen Arbeitsvorgang an. Das ist die Betrachtungs- und Bewertungsebene.

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und angenommen es würde keine Leitungstätigkeit vorliegen?

Spid:

--- Zitat von: clericus organization am 10.07.2020 11:58 ---
--- Zitat von: MaKo am 10.07.2020 10:58 ---Ich würde mich gerne hier mal anschließen um nicht ein neues Thema aufzumachen.

Wir, Teamleiter Leistung eines Jobcenters, sind über unsere Eingruppierung in die EG 9c nicht überzeugt. Ich gebe es zu, hauptsächlich getrieben aufgrund der Eingruppierung aller anderen TL (Fallmanagement, Arbeitgeberservice usw. alle EG 10) hier, die inhaltlich nahezu identische Aufgaben übertragen bekommen haben, nur angepasst an ihre fachliche Richtung.

Derzeit haben wir eine erneute Überprüfung gefordert, die aber wiederum abgelehnt wurde. Als nächsten Schritt stünde für uns nun die Klage an. Wären die Experten unter euch vielleicht so nett und könnten ihre Einschätzung zur Eingruppierung äußern. Wie seht ihr unter den gegebenen Tätigkeiten die korrekte Eingruppierung? Ich liste die mir übertragenen Aufgaben mal auf, so wie sie mir mitgeteilt wurden. Zu erwähnen ist vielleicht noch, dass uns jeweils zwischen 12 und 17 Mitarbeiter/innen unterstellt sind.


Beschreibung der Tätigkeiten (Arbeitsvorgänge), die die tarifliche Bewertung ermöglichen

Fachliche und dienstliche Leitung eines Teams von SB Leistungsgewährung und SB Bildung und Teilhabe der Geschäftsstelle
   
1.   Fachliche Anleitung und Koordinierung eines Teams von SB Leistungsgewährung
und SB Bildung und Teilhabe
- Aufgaben und Fälle auf Mitarbeiter verteilen
- einheitliche, zielorientierte, gesetzeskonforme und wirtschaftliche Handlungsweise der Mitarbeiter gewährleisten
- fachliche Fortbildung der Mitarbeiter gewährleisten
- fachliche und rechtliche Fragen, die von den SB nicht selbständig gelöst
werden können, mit SGL 520 klären
- Einarbeitung neuer Mitarbeiter sicherstellen

Zeitanteil 35%

2.   Dienstliche Leitung eines Teams von SB Leistungsgewährung und SB Bildung und Teilhabe
- bestimmte dienst- und personalrechtliche Angelegenheiten der Mitarbeiter entscheiden (z. B. Planung und Genehmigung von Urlaub, Freistellungen, Dienstreisen; Vertretungsregelungen; Teilnahme an Fortbildungen; Krankmeldungen weiterleiten)
- Stellungnahmen zu Personalfragen der Mitarbeiter abgeben (z. B. Bestehen der Probezeit, Verlängerung / Entfristung / Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Stufenlaufzeit; arbeitsrechtliche Maßnahmen)
- regelmäßige und anlassbezogene Mitarbeitergespräche führen (u. a. zur Personalentwicklung)
- Zielvereinbarungen mit den Mitarbeitern abschließen und auswerten   

Zeitanteil 15%

3.   Abstimmungen mit SGL, GL, anderen TL Leistungsgewährung, dem Fallmanagement, dem Service, dem Sozialen Dienst und der Unterhaltsheranziehung   

Zeitanteil 10%

4.   Bearbeitung fachübergreifender Fragen, schwieriger Einzelfälle sowie ggf. eines eigenen Fallbestandes   

Zeitanteil 25%

5.   Team- bzw. geschäftsstellenübergreifende Mitwirkung bei der Bearbeitung fachlicher Fragen der Leistungsgewährung bzw. BuT
- Mitwirkung beim Aufarbeiten von Rechtsänderungen
- Vorbereiten und Mitwirkung von Fachgesprächen und Dienstberatun-gen
- Leitung bzw. Mitarbeit in Arbeitsgruppen
- Erarbeiten und Verallgemeinern zweckmäßiger und wirtschaftlicher Lösungen
- Abstimmen mit Trägern / Dienstleistern   

Zeitanteil 15%

--- End quote ---

Aus meiner Sicht kommst du beim MdV nicht an 33 % heran. AV 2 wäre hier MdV nur 15 %, und bSuB nur teilw. in AV 1 und der Rest eher bv.

Aber die Eingruppierung bei TVÖD in der 9 c widerspricht den Eingruppierungen im TV-BA, da die TE III die TL - Ebene entspricht. (Brutto ca. 3700,- - 5200,-) 9 c im TVöD (3200,-  - 4600,- ). Dem Tariflohn im Vergleich würde eher die E 11 TVöD passen (3500,- - 5300,-).

Das haben wir in unserer Kommune ebenfalls so praktiziert. Der abgeordnete MA erhält dort die E 11 als TL Leistung und das mit nur 6 MA unter sich!

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Eingruppierungen kann nicht praktiziert werden, sie ist. Gegen eine übertarifliche Vergütung ist tarif- und arbeitsrechtlich nichts einzuwenden, die meisten GemO untersagen eine solche jedoch grundsätzlich und stellen sie ansonsten unter einen Genehmigungsvorbehalt.

Spid:

--- Zitat von: Texter am 10.07.2020 12:01 ---
--- Zitat von: Spid am 10.07.2020 11:13 ---
--- Zitat von: Texter am 10.07.2020 11:02 ---
--- Zitat von: Spid am 10.07.2020 09:24 --- guFk + sL sind wohl unstreitig
--- End quote ---

siehst du das bei allen Tätigkeiten als gegeben an? Bei Nr. 3 -7 hätte ich auf gvK + eventuelle sL getippt.

--- End quote ---

Ich sehe das beim einzigen gegebenen Arbeitsvorgang an. Das ist die Betrachtungs- und Bewertungsebene.

--- End quote ---

und angenommen es würde keine Leitungstätigkeit vorliegen?

--- End quote ---

Sehe ich bei 4, 6, 7 wie Du.

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