Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Zulage bis zur Höhe der Stellenbewertung
clarion:
Hallo ich würde doch sehr auf den AL2 drängen. So kann man dir jederzeit eine EG4 Tätigkeit übertragen. Komisch finde ich dieses Setting auch????
Spid:
Was soll daran komisch sein? Es ist genau das, was die TVP vereinbart haben.
Cristiano:
Danke für die Antworten!
Das heißt für mich, so lange ich nicht AL2 gemacht habe, droht mir die Zuweisung zu EG4 vom Arbeitgeber.
Also: Einstufung in EG4 (unbefristet), und die Zuweisung zu einer EG9 Stelle, wo drin steht, dass ich die Zulage erhalte solange ich diese Tätigkeit mache, noch zusätzlich:
*Beschäftigten kann im dienstlichen/betrieblichen oder öffentlichen Interesse mit ihrer Zustimmung vorübergehend eine mindestens gleich vergütete Tätigkeit bei einem Dritten zugewiesen werden.
Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden.*
Kann ich innerhalb der zugewiesenen Stelle weiter zugewiesen werden mit der selben Vergütung ?
Wobei ich mich Frage ob mit Vergütung EG4 oder die Stellungbewertung EG9c gemeint ist.
In der Zuweisung steht nämlich: Entgeltgruppe: 4 TVöD/ Stellenbewertung 9c TVöD.
Grundsätzlich kann mein Arbeitgeber mich in EG4 Zuweisen , aber hat jemals jemand davon gehört?
Die haben sich ja nicht umsonst mich ausgesucht und alles geprüft und mit mir ein Auswahlverfahren gemacht, um mich dann falls nötig zu einer EG4 zuzuweisen.
Nächste Frage wäre, muss ich denn AL2 machen, obwohl ich von Anfang an eine EG9c Stelle angenommen habe? Habe im Vertrag nichts derartiges gelesen.
Laut EGO 7.3 müsste ich das eventuell nicht machen, da ich es nicht zu vertreten habe.
Danke nochmal
Ich hätte ja im Falle, dass ich in eine EG4 Stelle zugewiesen werden kann, immer Druck, und müsste durchgehend überdurchschnittliche Leistungen erbringen.
Lars73:
Du musst den AL 2 machen wenn der Arbeitgeber die Möglichkeit dazu bietet.
Das Risiko Tätigkeiten nach E4 übertragen zu bekommen ist sehr gering und brächte auch gute Gründe. Im Regelfall wird es bei Aufgaben nach E9c bleiben. Es gäbe auch einige Hürden Aufgaben die insgesamt nach E4 bewertet sind zu übertragen.
clarion:
Hallo Christiano,
es gibt im Bürobereich fast keine mit EG4 bewertete Tätigkeiten. Höchstens wenn man ausschließlich Posteingänge einscannt o.ä. wäre das vorstellbar. Aber es gibt eine Menge E6 Tätigkeiten, die zuweisbar wären.
Solange sich alle einig sind, besteht keine Gefahr. Wichtig werden solche Formalien, wenn es zu Auseinandersetzungen, Mobbing oder auch einfach nur zu neuen missgünstigen Vorgesetzten bzw. Personaler käme.
Daher würde ich doch mal dezent nach dem AL2 fragen.
Du fragst nach Erfahrungswerten. Ich persönlich kenne niemanden der annähernd in einer ähnlichen Konstruktion wie Du arbeitest. Ich kenne es nur mit maximal einer EG Unterschied, darauf bezog sich auch mein “komisch“.
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