Danke für die Antworten!
Das heißt für mich, so lange ich nicht AL2 gemacht habe, droht mir die Zuweisung zu EG4 vom Arbeitgeber.
Also: Einstufung in EG4 (unbefristet), und die Zuweisung zu einer EG9 Stelle, wo drin steht, dass ich die Zulage erhalte solange ich diese Tätigkeit mache, noch zusätzlich:
*Beschäftigten kann im dienstlichen/betrieblichen oder öffentlichen Interesse mit ihrer Zustimmung vorübergehend eine mindestens gleich vergütete Tätigkeit bei einem Dritten zugewiesen werden.
Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden.*
Kann ich innerhalb der zugewiesenen Stelle weiter zugewiesen werden mit der selben Vergütung ?
Wobei ich mich Frage ob mit Vergütung EG4 oder die Stellungbewertung EG9c gemeint ist.
In der Zuweisung steht nämlich: Entgeltgruppe: 4 TVöD/ Stellenbewertung 9c TVöD.
Grundsätzlich kann mein Arbeitgeber mich in EG4 Zuweisen , aber hat jemals jemand davon gehört?
Die haben sich ja nicht umsonst mich ausgesucht und alles geprüft und mit mir ein Auswahlverfahren gemacht, um mich dann falls nötig zu einer EG4 zuzuweisen.
Nächste Frage wäre, muss ich denn AL2 machen, obwohl ich von Anfang an eine EG9c Stelle angenommen habe? Habe im Vertrag nichts derartiges gelesen.
Laut EGO 7.3 müsste ich das eventuell nicht machen, da ich es nicht zu vertreten habe.
Danke nochmal
Ich hätte ja im Falle, dass ich in eine EG4 Stelle zugewiesen werden kann, immer Druck, und müsste durchgehend überdurchschnittliche Leistungen erbringen.