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Probezeitkündigung wegen Landtagskandidatur

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Ursel:
Mein Kollege hat noch vor Dienstantritt (Neueinstellung) dem AG mitgeteilt, dass er event. für den Landtag kandidiert. Nun ist die Probezeit fast vorbei (6 Montae) und jetzt ist deshalb plötzlich kein Vertrauensverhältnis mehr da. Unterstellung des AG: ob er wohl immer die Wahrheit sagt? Fachlich ist alles bestens. Was tun?

Spid:
Eine Kündigung während der Wartezeit des KSchG bedarf keiner Begründung.

Ursel:
Kann aber der Personalrat im Anhörungsverfahren seine Missbilligung der Kündigung äußern und somit dem Kollegen helfen?

Spid:
Die Wartezeit dient dazu, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen können soll, ohne daß es auf entgegenstehende Interessen des Arbeitnehmers ankommt. Ein einfaches Werturteil ohne jeden Beleg wie „Hat sich nicht bewährt“ genügt. Mehr brauch dem PR nicht mitgeteilt werden. Der PR darf sich nur mit den mitgeteilten Gründen befassen.

RsQ:

--- Zitat von: Ursel am 11.07.2020 14:56 ---Mein Kollege hat noch vor Dienstantritt (Neueinstellung) dem AG mitgeteilt, dass er event. für den Landtag kandidiert. Nun ist die Probezeit fast vorbei (6 Montae) und jetzt ist deshalb plötzlich kein Vertrauensverhältnis mehr da. Unterstellung des AG: ob er wohl immer die Wahrheit sagt? Fachlich ist alles bestens. Was tun?

--- End quote ---

Mal abgesehen vom konkreten Szenario: Für den Landtag zu kandidieren, ist doch erstmal nicht das Problem (oder tritt er für eine "problematische" Partei an, deren Image sich für den AG negativ auswirken kann?). Arbeitsrechtlich zu klären gäbe es doch eigentlich erst etwas, wenn er in den Landtag gewählt wird. ...?!?

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