Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stellenbewertung - wann Umsetzung?
Kaiser80:
--- Zitat von: Guenter81 am 13.07.2020 13:36 ---Bewerten kann ich den Vorgang wegen Unwissenheit ja nicht.
Wie sollen wir denn dann?
Eine Kommune kann ja viel selbst bestimmen und intern vieles Regeln mit Zulagen oder dergleichen.
Ist vielleicht auch gängige Praxis das der eine oder andere mit einem "Kuhhandel" bedacht wird?
Leider ja
Woran macht eine Kommune fest, wie ein Arbeitsvorgang zu bewerten ist?
Sie bildet sich ihre Meinung hoffenlich anhand der TM, Rechtsprechung etc.
Ich habe halt Angst davor, das die Chance auf eine E11 mit genommen wird, wenn ich den Handel nicht mitmache.
Versteh ich, aber wer soll dir die Entscheidung abnehmen???
Vielleicht beauftragt man dann einen anderen Dienstleister, der die Bewertung reduziert.
Was sollte das am SV ändern?
Wenn man als Arbeitnehmer nicht dahinter steigt, wie der Stellenplan geschaffen wird und die Eingruppierungen funktionieren, wie soll man sich gegen so etwas wehren.
Ähhh, für sowas gibt es Dienstleister und auch Gerichte
Die Leitung ist bei mir BGM, da ich in einer Stabstelle bin. Die Stellenbeschreibung/Arbeitsplatzbeschreibung hat daher BGM unterschrieben, den Arbeitsvertrag hat auch BGM und der/die 1. Beigeordnete Unterschrieben.
Dann halte ich die Aufgaben zumindest für wirksam übertragen
--- End quote ---
Siehe Fettdruck...
WasDennNun:
--- Zitat von: Guenter81 am 13.07.2020 13:36 ---Die Leitung ist bei mir BGM, da ich in einer Stabstelle bin. Die Stellenbeschreibung/Arbeitsplatzbeschreibung hat daher BGM unterschrieben, den Arbeitsvertrag hat auch BGM und der/die 1. Beigeordnete Unterschrieben.
--- End quote ---
Klingt so, als ob dir die Tätigkeiten wirksam übertragen wurden und du damit auch entsprechend eingruppiert bist.
Und wenn die Tätigkeiten eine EG11 ergeben, dann ist es EG11, daran ändert dann ein Gefälligkeitsgutachten auch nichts.
Wenn du also mit E10 zufrieden bist, dann kannst du es ja dabei belassen, du hast aber ein Anrecht das dir tariflich zustehenden Entgelt zu bekommen. Und das ist wahrscheinlich E11.
Stellenplan Haushaltsplan ist alles blabla und hat mit deinem dir zustehendem Entgelt nüscht zu tun.
Wenn der AG dir was überträgt, dann muss er es auch bezahlen. Oder gehst du zur Dönerbude und zahlst dann einfach mal 20% weniger, weil dein Haushaltsplan gerade nicht mehr hergibt?
Also entweder du läßt dich trifliche veräppeln, weil du keinen ärger willst, oder du regelst das mit deinem AG (zur not per Gericht)
Guenter81:
Vielen Dank für euren Input!
Ich werde erstmal gründlich darüber nachdenken und noch einige rechtliche Sachverhalte abklären bevor ich eine Entscheidung treffe. Einen 4Augen Gesprächstermin werde ich sicher vereinbaren und darauf will ich gut vorbereitet sein.
Lars73:
Ob es die Beschreibung der aktuellen Aufgaben waren oder ggf. der zukünftig geplanten hängt von den Details und ggf. der Vorlage für die Arbeitsplatzbeschreibung ab.
Guenter81:
Hallo, melde mich nochmal, nachdem meine "Sache" nun sich dem Ende zu neigt.
Ich werde eine außertarifliche Einigung eingehen, ist mir lieber als wenn ich vor Gericht die Eingruppierung feststellen lasse. Ich kann mit der von mir vorgeschlagenen Lösung leben, aber erstmal zum Sachverhalt eine kurze Auflistung:
Die Ursprüngliche Stellenausschreibung im Jahr 2019, welche mir eine Entlohnung nach E9b eingebracht hat (mehr als beim alten Arbeitgeber in der freien Wirtschaft, bin ausgebildeter Fachinformatiker für Systemintegration und habe +15Jahre Berufserfahrung)
Aufgabenschwerpunkte:
• Administration des kommunalen IT-Netzes mit Außenstellen
• Betreuung der Serversysteme und Netzinfrastruktur (Konfiguration, Fehleranalyse, Fehlerbehebung, Sicherungsüberwachung)
• Einrichten und Verwalten der Benutzerprofile, Datenpflege und Dokumentation
• Betreuung der EDV-User in Fragen der Betriebssysteme sowie Office Standardprogramme, Groupware und fachspezifischen Anwendungen
• Erkennung und Umsetzung von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und Datenschutz
• Planungen zur Erweiterung des IT-Netzes, Einführen neuer Verfahren und Anwendungen
• Planungen/Durchführung von IT-Fortbildungen
• Zusammenarbeit mit externen IT-Dienstleistern
• Erarbeitung von Maßnahmen zur Digitalisierung von Verwaltungsprozessen
• Betreuung der Drucker/Kopierer, Telekommunikationsanlagen einschließlich Mobilfunk mit entsprechenden Tarifen, des öffentlichen W-LAN-Netzes
• Bürotätigkeiten und Dokumentationen
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Als Neueinsteiger in den öffentlichen Dienst hat man mir die Stufe 3 zugesprochen und nach einem halben Jahr einen vorgezogenen Stufenaufstieg in die E9b/4 gegeben.
Die Stelle wurde dann 06/2020 neu bewertet durch ein externes Unternehmen, was die Rechtsmeinung meines derzeitigen kommunalen Arbeitgebers wiederspiegelt. Eine E11 Fallgruppe 2 ist dabei herausgekommen (besondere Fachkenntnisse habe ich nachgewiesen und das ich Gestaltungsspielraum benötige um IT-Sicherheit und die Digitalisierung der Verwaltung voranzubringen, die Aufgaben sind mir in einer neuen Stellenbeschreibung übertragen worden).
Bei Interesse kann ich die Auflistung der Tätigkeiten preisgeben, zu 99% sind diese dort aufgeführt:
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/2018_Definitionen_u_Kommentier_Teil_III.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Wer also für seine neue Stellenbeschreibung Hinweise liefern darf, vorsichtig formuliert mit einem Augenzwinkern, der wird dort fündig.
Nach 2 Gesprächen habe ich folgenden Vorschlag dem AG unterbreitet:
Eingruppierung in die 10 zum 06/2020, Anfang 2022 dann in die E11 und 2023 dann vorgezogener Stufenaufstieg in die 5.
Dies als Info für andere, die ggf. auch vor dem Problem stehen, entweder den Rechtsweg zu gehen oder eine andere Vereinbarung zu treffen, die einen selbst nicht benachteiligt.
Das Wort Kuhhandel habe ich vermieden, ist ja auch wichtig, wie man selbst Alternative Vorschläge verkauft gegenüber dem Arbeitgeber.
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