Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stellenbewertung - wann Umsetzung?
WasDennNun:
--- Zitat von: Guenter81 am 13.07.2020 12:25 ---Wenn weder die externe Bewertung noch die Rechtsmeinung des AG die Eingruppierung berühren, was ist dann der Sinn der Stellenbewertung, wenn ich die Stellenbeschreibung/Arbeitsplatzbeschreibung selbst erstelle und mir die Leitung dies unterzeichnet?
--- End quote ---
Das sind ja alles nur Hilfsmittel um sich eine Rechtsmeinung über die Eingruppierung zu machen, mehr nicht.
Erst wenn der AG diese dir als deine auszuübenden Tätigkeiten zuweist (also jemand das unterschreibt, der auch deinen Arbeitsvertrag unterzeichnen darf) wird dadurch etwas was deine Eingruppierung berührt.
Die Leitung ist idR nicht dazu befugt.
Wenn du es also schaffst, das dein AG dir das Unterschreibt, dann bist du in der EG11 und kannst dein Geld einklagen.
(Sofern die Eingruppierung via FG2 der EG10 erfolgt, also deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgehen)
WasDennNun:
--- Zitat von: Guenter81 am 13.07.2020 11:40 ---Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 TVöD zu bewerten:
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbindung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten mit besonderen Leistungen ausübe.
Der Stelleninhaber ist für das Konzipieren, Koordinieren und Umsetzen der IT und der damit in Verbindung stehenden Sicherheitsstandards zuständig. Damit erfüllt er die o.g. Kriterien
--- End quote ---
Wenn obiges beim externen Dienstleister steht, und nicht FG2 der EG10 für 50% der Tätigkeiten zutrifft, dann erhälst du nur das Entgelt der EG10, sofern die nicht nachweisen kannst, dass du die Anforderungen des sonstigen Beschäftigten erfüllst.
Sollte es jedoch erfüllt sein, dann spielt für deine Eingruppierung die Hochschulbildung keine Rolle.
Kaiser80:
--- Zitat von: Guenter81 am 13.07.2020 11:33 ---
Außerdem hat man mir im Eröffnungsgespräch um die Ohren gehauen, das ich keine abgeschlossene Hochschulausbildung habe und mir nur gnädigerweiße die 11 geben wird, in der Zukunft.
...
Ich weis jetzt nicht, wie ich mich verhalten soll, poche ich auf die E11, nehme ich die E10 erstmal, bestehe aber auf Zahlung seit Einstellung mit E10?
Auf den Aktenvermerk verlassen, das mit 2022 die E11 gegeben wird?
--- End quote ---
--- Zitat von: Spid am 13.07.2020 12:16 ---
Die Sachverhaltsschilderung und die nachgeschobenen Sachverhalte sind bei der Sachverhaltsaufklärung und Bewertung allerdings wenig hilfreich.
--- End quote ---
Ja, die SV Schilderung ist dünn... Aber aus dem Eingangspost zitiertem scheint mir , dass der @Guenter81 hier ganzschön verarscht wird...
Guenter81:
Bewerten kann ich den Vorgang wegen Unwissenheit ja nicht.
Eine Kommune kann ja viel selbst bestimmen und intern vieles Regeln mit Zulagen oder dergleichen.
Ist vielleicht auch gängige Praxis das der eine oder andere mit einem "Kuhhandel" bedacht wird?
Woran macht eine Kommune fest, wie ein Arbeitsvorgang zu bewerten ist?
Ich habe halt Angst davor, das die Chance auf eine E11 mit genommen wird, wenn ich den Handel nicht mitmache.
Vielleicht beauftragt man dann einen anderen Dienstleister, der die Bewertung reduziert. Wenn man als Arbeitnehmer nicht dahinter steigt, wie der Stellenplan geschaffen wird und die Eingruppierungen funktionieren, wie soll man sich gegen so etwas wehren.
Die Leitung ist bei mir BGM, da ich in einer Stabstelle bin. Die Stellenbeschreibung/Arbeitsplatzbeschreibung hat daher BGM unterschrieben, den Arbeitsvertrag hat auch BGM und der/die 1. Beigeordnete Unterschrieben.
Spid:
Hinsichtlich des Arbeitsverhältnisses und insbesondere der Eingruppierung kann die Kommune überhaupt nichts regeln oder bestimmen. Der Arbeitsvertrag wird mit Dir auf Augenhöhe geschlossen und die Eingruppierung ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen.
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