Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Voraussetzungen Antragstellung E8 auf E9a

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Spid:
TB mit Arbeitertätigkeiten sind mittels landesbezirklicher Regelungen eingruppiert.

Kryne:

--- Zitat von: Spid am 16.07.2020 11:56 ---TB mit Arbeitertätigkeiten sind mittels landesbezirklicher Regelungen eingruppiert.

--- End quote ---

Ein Tipp wo ich diese Regelungen für Hessen finde ?

clericus organization:
Bei uns die Freibadleitung mit ebenso ca. 10 unterstellten MA. -> E9a

Die beschriebene Tätigkeit erfordert zunächst gründliche und vielseitige Fachkenntnisse.

Erforderlich sind nähere Kenntnisse von Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und Tarifbestimmungen oder
sonstigen einschlägigen Vorschriften und Regelwerken des beschriebenen Aufgabenkreises. Zudem sind die
vorausgesetzten gründlichen Fachkenntnisse als vielseitig zu bewerten, da sie unterschiedlicher und
mannigfacher Art sind und somit auf die Breite des Aufgabengebietes schließen lassen.

Erforderlich sind nähere Kenntnisse von Gesetzen und Verwaltungsvorschriften oder sonstigen einschlägigen
Vorschriften und Regelwerken vor allem bei BGR Unfallverhütungsvorschriften, DGfdB Richtlinien,
kommunale Satzungen sowie Regelungen zur Sportförderung und dem kommunalen Haushaltsrecht..
Selbständige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbständiges
Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative. Sie setzen im Rahmen der
geforderten Fachkenntnisse eine eigene Beurteilung und Entschließung zu dem einzuschlagenden Weg und zu
dem zu findenden Ergebnis voraus.

Das Merkmal bezieht sich folglich nicht auf „eigenständiges” Arbeiten, d.h. ein Arbeiten ohne Einzelanweisungen
und Detailkontrolle.
Es setzt rechtsbegrifflich vielmehr mehrere Möglichkeiten der Entscheidungsfindung sowie eigene Ermessens-,
Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielräume voraus, über die die Arbeitsplatzinhaberin verfügen
müsste.

Eigene Beurteilungs- und Ermessensspielräume sind gegeben.

Zusammengefasst wird festgestellt, dass für die beschriebene Tätigkeit gründliche und vielseitige
Fachkenntnisse mit einem Anteil von mehr als 50 % an selbständigen Leistungen erforderlich sind.
Eingruppierung nach Entgeltgruppe 9a TVöD ==>
Beschäftigte der Entgeltgruppe 6, deren Tätigkeit selbstständige Leistungen erfordert.

Spid:
Bist Du zu dumm zu erkennen, daß die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale keine Anwendung finden oder ist es Dir egal?

Raver:
Tipp an den TE - nicht viel auf die "ich sehe da keine 9.." Aussagen von welchem Forumsmitglied auch immer annehmen.
Wie man in ZIG-Threads hier sieht ist die Eingruppierung von Fall zu Fall verschieden. Denn "Vergleichbar" sind 2 Arbeitsplätze sehr selten. Der eine hat 2 MA mehr, der andere macht dafür noch dies oder jenes.
Und auch wenn bestimmte Foristen denken ihre "MEinung" wäre über alle anderen erhaben - lass Dich nicht verunsichern.

Also -stelle einfach einen Formlosen Antrag auf Überprüfung der Richtigkeit deiner Eingruppierung - und warte das Ergebnis ab, Wenn dann nichts bei rumkommt hast Du 3 Möglichkeiten:

1. damit leben
2. was anderes suchen
3. einen Anwalt nehmen und Klagen

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