Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Voraussetzungen Antragstellung E8 auf E9a
Banane:
Moin Leute
ich muss hier mal meinen Senf dazu geben.
Das hier habe ich mal bei Verdi dazu gefunden:
In der
Entgeltgruppe 9a wird nun die
„besondere Schwierigkeit der Tätigkeit “
hervorgehoben. Hierunter ist
insbesondere die Personalverant
wortung und die Wahrnehmung von
Unternehmerpflichten zu verstehen.
Das über die EG9a darüber
hinausgehende Maß an zusätzlicher
Verantwortung und Selbständigkeit ist
Kriterium für die zukünftige
Entgeltgruppe 9b. Dies bedeutet
schlicht die volle Übertragung der
Unternehmerpflichten des
Badbetreibers.
Könnte mind. eine 9a bedeuten, oder?
VG von einem Kollegen FAB als Badebetriebsleiter
Spid:
Typischer Verdimüll - wobei Verdimüll ja ein tautologischer Pleonasmus ist. Personalverantwortung und die Wahrnehmung von Unternehmerpflichten als Betriebsleiter ist Wesensmerkmal einer Meistertätigkeit. Eine Tätigkeit, die die Tätigkeitsmerkmale der E9a in Teil B Abschnitt III EGO erfüllt, bedürfte mithin eine Heraushebung aus eben dieser typischen Meistertätigkeit in Form einer besonderen, also beträchtlichen, Steigerung der Schwierigkeit, die sich zudem aus dem Arbeitsbereich ergeben muß.
Kryne:
Ich hänge mich mal kurz hier rein, weils um 8/9a geht und ich dazu auch ne Rückfrage für einen Bekannten hätte.
Bekannter ist Vorarbeiter der Stadtwerke. Stadtwerke sind dort nur für Wasserversorgung zuständig. Über ihm ist nur noch ein technischer Betriebsleiters, der aber nur proforma diese Funktion mit einem geringen Zeitanteil ausführt und hauptsächlich dazu da ist Rechnungen zu unterzeichnen und große Baumaßnahmen mit einem Ing. Büro abzuwickeln.
Der Vorarbeiter hat zur Zeit die E7. Hat unter sich 4 Leute, alle mit der E6. Er ist quasi komplett selbständig tätig. Beauftragt völlig selbstständig Unterhaltungsarbeiten, legt Art und Umfang der selbigen Fest. Wickelt völlig selbstständig die Herstellung von Hausanschlüssen ab. Ist alleine verantwortlich für Materialbestellungen und alles was damit zutun hat. Er wickelt quasi das komplette Alltagsgeschäft alleine ab und muss nur bei größeren Bestellungen oder ähnlichem mit dem Betriebsleiter Rücksprache halten.
Kann eine E7 hier zutreffend sein ?
Vergleichbare Stellen in der Region haben meistens eine E8 oder E9a.
Kaiser80:
--- Zitat von: Kryne am 16.07.2020 09:12 ---
Kann eine E7 hier zutreffend sein ?
Vergleichbare Stellen in der Region haben meistens eine E8 oder E9a.
--- End quote ---
TVV oder TVÖD?
Letzteres ist, wie dir vermutlich bekannt ist, irgendwo zwischen unerheblich und sche...egal einzuordnen
Kryne:
TVÖD.
Klar ist es völlig egal, aber dadurch kommt man ja überhaupt erst auf die Idee das ganze mal genauer zu beleuchten.
Wie ich das sehe unterscheidet sich die 8 zur 7 z.B. nur im Anteil der selbstständigen Arbeit oder nicht ? Bei dem benannten Vorarbeiter ist dieser Anteil allerdings fast 100%, da er niemanden mehr über sich hat der ihm Anweisungen geben würde. Der technische Betriebsleiter ist wie gesagt so gut wie nicht ins Tagesgeschäft involviert.
Was für eine 9a noch für Vorraussetzungen wären, weiß ich jetzt aber auch nicht.
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