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Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?

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clarion:
Ich glaube in heutiger Zeit ist es verpönt, wenn Vorgesetzte Teilzeit ablehnen.

Andererseits kann Teilzeit ein Karrierekiller sein, v.a. wenn man nicht für den Vorgesetzten sichtbar wird, weil man zeitversetzt zum Vorgesetzten arbeitet. Man gerät aus dem Fokus, kassiert schlechtere Beurteilungen etc. Viele Vorgesetzte sind da sensibel, aber eben nicht alle.

panda84:
du wirst ja auch über die Jahre ein großen Teil an Pensionsansprüchen verlieren bzw. liegen lassen.
Ob das im Alter Sinnvoll ist?

Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung wird auch die Höhe der Pension anhand eines Punktesystems berechnet. Für jedes volle Dienstjahr, welches ein Beamter geleistet hat, bekommt dieser gemäß § 5 BeamtVG einen Wert von 1,79375 Prozentpunkten angerechnet. Dabei kann maximal ein Wert 71,75 Punkten erreicht werden. Das entspricht einer Dienstzeit von 40 vollen Dienstjahren. Arbeitet der Beamte nur in Teilzeit, wird der Wert von 1,79375 um den entsprechenden Teilzeitfaktor gekürzt.

Funker:

--- Zitat von: panda84 am 19.08.2020 09:31 ---Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung wird auch die Höhe der Pension anhand eines Punktesystems berechnet.

--- End quote ---
Das ist Unsinn.

Organisator:

--- Zitat von: panda84 am 19.08.2020 09:31 ---du wirst ja auch über die Jahre ein großen Teil an Pensionsansprüchen verlieren bzw. liegen lassen.
Ob das im Alter Sinnvoll ist?

--- End quote ---

Wenn man während der aktiven Dienstzeit absichtlich auf Einkommen verzichtet wird man es wohl auch als Pensionär tun, bzw. damit rechnen. Weiterhin beträgt die Dienstzeit bei Laufbahnbeamten regelmäßig länger als 40 Jahre, so dass Teilzeitverluste ausgeglichen werden können.

2strong:

--- Zitat von: Funker am 19.08.2020 09:46 ---
--- Zitat von: panda84 am 19.08.2020 09:31 ---Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung wird auch die Höhe der Pension anhand eines Punktesystems berechnet.

--- End quote ---
Das ist Unsinn.

--- End quote ---
Inwiefern?

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