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Beamte: Dauerhaft Teilzeit "ohne Anlass"?
Organisator:
Weil in der gRV das RV-pflichtige Einkommen in ein Verhältnis zum Durchschnittseinkommen gesetzt wird und daraus ein Punktewert ermittelt wird. Die über das Erwerbsleben gesammelten Punkte werden u.a. mit dem Rentenartfaktor, dem aktuellen Rentenwert usw. multipliziert und daraus die Rente errechnet.
Das Vorgehen zur Berechnung der Pension ist völlig anders.
Funker:
In der Beamtenversorgung gibt es keine Entgeltpunkte (Punktesystem) wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. Wer solche Aussagen macht hat offenbar keine Ahnung von den grundlegenden Unterschieden.
2strong:
Nach meiner Erinnerung wird grundsätzlich pro ruhegehaltsfähigem Dienstjahr ein Ruhegehaltsanspruch von rd. 1,8%-Punkten erworben.
Funker:
--- Zitat von: 2strong am 19.08.2020 11:02 ---Nach meiner Erinnerung wird grundsätzlich pro ruhegehaltsfähigem Dienstjahr ein Ruhegehaltsanspruch von rd. 1,8%-Punkten erworben.
--- End quote ---
Ja und? Das ist trotzdem kein Punktesystem wie in der gesetzlichen Rentenversicherung.
2strong:
Es wurden auch keine "Entgeltpunkte" oder ein "Punktesystem wie in der gesetzlichen Rentenversicherung" behauptet, sondern der Kollege zeigte lediglich ein "Punktesystem" auf, und hat damit im Grundsatz Recht - im Gegensatz zu Dir, auch wenn Du hier breitbeinig das Gegenteil behauptest.
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