Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Stellenbeschreibung
Kingrakadabra:
Hallo zusammen,
Ein Beamter (2. QE) führt vertretungsweise (nun schon mehr als 2 Jahre) Zahlungsläufe durch. Dieser Zahlungslauf liegt "normalerweise bei der SGL (3. QE, diese hat ihn auch in der Stellenbeschreibung). Die Durchführung des Laufes wird auf absehbare Zeit bei dem 2. QEler bleiben.
Kann er verlangen, dass dies in die Stellenbeschreibung aufgenommen wird? Angenommen der Lauf dürfte gar nicht bei einem 2. QEler liegen, könnte das Personalamt dies dann "verbieten"? Dieses müsste ja theoretisch die geänderte Stellenbeschreibung vorgelegt bekommen, oder? Die Durchführung des Laufes wird in der Beurteilung lediglich beiläufig erwähnt.
Danke und viele Grüße
K.
Organisator:
Woraus ergäbe sich, dass Beamte überhaupt eine Stellenbeschreibung haben, bzw. eine Änderung derer verlangt werden könnte?
Kleeblatt:
Was ist dein Problem?
Willst du jemanden in die Pfanne hauen?
Willst du eine höherwertige Stelle?
Deine Frage wurde bereits im letzten Thread beantwortet.
Geh zu deinem Sachgebietsleiter und Bespreche den Vorgang dort, aber jammer uns nicht voll.
Kingrakadabra:
Es war lediglich eine Frage und kein Gejammere.
Ich möchte keinen in die Pfanne hauen, das ist nicht meine Art.
Ich möchte einfach wissen, ob eine Änderung verlangt werden kann/darf oder nicht.
Der SGL ist auf unbestimmte Zeit erkrankt.
Danke!
Organisator:
Dann sei so nett und beantworte bitte meine Frage. Was ist eine Stellenbeschreibung und aus welcher (rechtlichen) Grundlage ergibt sich deren Existenz?
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