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Änderungen BRKG zum 20.06.2020

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Eukalyptus:
Ohne speziell auf deine konkrete Fragestellung einzugehen: Die Trennungsgeld-Praxis im Geschäftsbereich BMVg ist eine außerordentlich großzügige, eigentlich die entsprechenden bundeseinheitlichen Regelungen sprengende.

Trennungsgeld wird grundsätzlich nur für begrenzte Zeit ("begrenzt" bedeutet nicht! 8 Jahre, sondern eher wenige Monate) gewährt. Insofern ist das BMVg auch unter ständigem Druck, seine großzügige Praxis die einem zusätzlichen Gehalt für viele TG-Empfänger gleichkommt gegenüber dem BMF bzw. BMI zu rechtfertigen. Das gilt auch für Soldaten, und besonders für zivile Bedienstete.

Bei den zivilen Bediensteten des GB BMVG wurde dies mit einer erhöhten Versetzungswahrscheinlichkeit begründet, und diese Begründungslage wird in einigen Jahren evaluiert. Ob dann eine strengere Regelung kommt oder nicht, du wirst meiner Kenntnis nach von der bisherigen Regelung von vollen 8 Jahren profitieren.

Insofern sehe ich das Problem nicht - auch an Versetzungen innerhalb der Rheinschiene sehe ich kein Problem, denn du musst ja nur deine TG-Wohnung wechseln, dein Lebensmittelpunkt bleibt woanders. Oder anders betrachtet: Du solltest eine Lebensentscheidung nicht an einem (gesetzlich bestimmt) temporären Gehaltsbestandteil von ca. 20% festmachen.

Dass du "nur" um Informationen zur Entscheidungsfindung bittest, habe ich gelesen und verstehe ich. Insofern bitte ich dies nicht als unerwünschte Belehrung zu verstehen, sondern nur als Meinung eines Dritten. Viel Erfolg!

Rollo83:
Also Soldat mit einen Dienstzeitfestsetzung > 4 Jahre hätte man normalerweise keinen Anspruch mehr auf TG gehabt. Das hat aber dazu geführt das die Dienstzeitfestsetzungen meistens immer < 4 Jahre waren.
Zusätzlich gab es den Strukturerlass der die ganze Geschichte geregelt hat aber das war halt auch keine richtig verankerte Regel.
Jetzt haben wir (ich bin Soldat) zumindest die Sicherheit im Gesamten 8 Jahre TG zu beziehen und müssen nicht jedes Jahr hoffen das der Strukturerlass auf ein weiteres Jahr verlängert wird.
Ich bin mit dieser 3+5 Regelung nicht ganz unzufrieden, aber als Offizier wird ich wohl auch nie 8 Jahre an einem Standort bleiben. Hab bis jetzt noch nicht mal 4 Jahre geschafft aber ok.

Das diese 3+5 Regelung Standortgebunden ist höre ich zum ersten mal. Ich war der Meinung das selbst eine Versetzung in der gleichen Dienststelle auf einem neuen Dienstposten (andere Dienstposten ID) diese 3+5 Regelung neu beginnen lässt. Hab mich aber ehrlicherweise noch nicht richtig intensiv mit dem Thema beschäftigt.

HG Butte:
Hallo,

@Eukalyptus und Rollo83, danke für eure Beiträge.

Kurzes Update:
Ich habe heute Morgen jemanden auf BW-Seite erreichen können. Absolute Sicherheit klingt anders, aber die Aussage war, so wie ICH es verstanden habe:
-TG berechtigt max. 8 Jahre (3+5) auf gleichem Dienstposten und DIENSTORT.
-Wechsel des DP bei gleichem Dienstort, keine erneute Zusage UKV bzw. TG Berechtigung.

Gem. "Informationen zur Trennungsgeldverordnung Stand Juni 2020", Nr. 1 Anspruchsvoraussetzung, "Sie haben Anspruch auf Trennungsgeld, wenn sich aufgrund einer dienstlich veranlassten Maßnahme (z.B. Versetzung, Abordnung) ihr DIENSTORT ändert." 

Wenn ich jetzt in die aktuelle Fassung des Personalentwicklungskonzept schaue, dann steht dort zur Phase I - Einstiegsphase (A13h): "...…………..grundsätzlich Zwei Verwendungen mit der Dauer von jeweils ein bis zwei Jahren...." zu absolvieren sind.

Wie wäre jetzt folgendes Szenario zu bewerten?
-Einstieg A13h, DP in Bonn, Zusage UKV / TG berechtigt.
-Versetzung nach 12 Monaten (gem. PeK) auf anderen DP innerhalb Bonns (gleicher Dienstort).

Ich werde diese Fragestellung auch noch einmal an die BW adressieren, aber vielleicht hat ja einer von euch eine Idee?


VG

2strong:
Wenn Du nicht auf ein spezielles Amt festgelegt bist, bestanden weitere Verwendungsmöglichkeiten an den nahegelegenen Standorten St. Augustin, Siegburg und Köln bzw. Koblenz. Durch einen solchen Wechsel bliebe Dir das TG erhalten.

Rollo83:
Ich geh davon aus das es in 8 Jahren die Regel 3+5 sowieso nicht mehr gibt, deswegen macht es kaum sinn sich darüber Gedanken zu machen.

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