Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?

<< < (7/10) > >>

Spid:

--- Zitat von: jenna11 am 04.08.2020 13:49 ---
--- Zitat von: Spid am 04.08.2020 13:40 ---Das GG schreibt derlei überhaupt nicht vor.

--- End quote ---

Dann lies Dich mal durch die gesamte Rechtsprechung zu dem Thema und wahrscheinlich gibt es dann das große Stirnrunzeln!

--- End quote ---

Die kenne ich. Auf dieser Basis komme ich zu der Einschätzung.

WasDennNun:

--- Zitat von: jenna11 am 04.08.2020 13:54 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 04.08.2020 13:52 ---
--- Zitat von: Organisator am 04.08.2020 13:41 ---
--- Zitat von: jenna11 am 04.08.2020 13:31 ---Nach dem GG darf ich nicht benachteiligt werden, wenn ich die konstitutiven Merkmale erfülle.

--- End quote ---

Nö, aber die Muss-Kriterien kann man ja unterschiedlich gut erfüllen und so kann der Arbeitgeber z.B. aufgrund der Abschlussnote ein Ranking erstellen und nur die besten 10 einladen.

--- End quote ---
Eben, oder Berufsjahre, oder Gewichtung der Fächer oder oder...
Man muss halt nur Kriterien festlegen und für alle gleich anwenden.

--- End quote ---

Ich sag doch nichts anderes....aber ich kenne so viele Ausschreibungen die eben nicht zulassen, den Kreis gesetzeskonform einzugrenzen!

--- End quote ---
Dann interpretierst du die Ausschreibung falsch.
Ich kann alle die, die "muss" Bedingungen der Ausschreibung erfüllen erfüllen einladen, ich darf diejenigen die sie nicht erfüllen nicht einladen.
Ich muss aber nicht alle die alle "muss" Bedingungen erfüllen zum Gespräche einladen, da ich ja anhand von objektiven Kriterien vorher aussortieren kann.

Beispiel: Wenn ich einen wiss. Hochschulstudium voraussetze, kann ich keinen BScler einladen. Wenn ich es als wünschenswert oder förderlich deklariere, dann kann ich auch einen Schulabbrecher einladen, ich muss ihn oder den Bscler nicht einladen, weil ich kann ja trotzdem meine Gespräch nur mit den Master/Diplomer führen.
Oder wo steht dann, dass ich die anderen benachteilige? Sie haben objektiv einen schlechteren Abschluss.

jenna11:

--- Zitat von: WasDennNun am 04.08.2020 14:05 ---
--- Zitat von: jenna11 am 04.08.2020 13:54 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 04.08.2020 13:52 ---
--- Zitat von: Organisator am 04.08.2020 13:41 ---
--- Zitat von: jenna11 am 04.08.2020 13:31 ---Nach dem GG darf ich nicht benachteiligt werden, wenn ich die konstitutiven Merkmale erfülle.

--- End quote ---

Nö, aber die Muss-Kriterien kann man ja unterschiedlich gut erfüllen und so kann der Arbeitgeber z.B. aufgrund der Abschlussnote ein Ranking erstellen und nur die besten 10 einladen.

--- End quote ---
Eben, oder Berufsjahre, oder Gewichtung der Fächer oder oder...
Man muss halt nur Kriterien festlegen und für alle gleich anwenden.

--- End quote ---

Ich sag doch nichts anderes....aber ich kenne so viele Ausschreibungen die eben nicht zulassen, den Kreis gesetzeskonform einzugrenzen!

--- End quote ---
Dann interpretierst du die Ausschreibung falsch.
Ich kann alle die, die "muss" Bedingungen der Ausschreibung erfüllen erfüllen einladen, ich darf diejenigen die sie nicht erfüllen nicht einladen.
Ich muss aber nicht alle die alle "muss" Bedingungen erfüllen zum Gespräche einladen, da ich ja anhand von objektiven Kriterien vorher aussortieren kann.

Beispiel: Wenn ich einen wiss. Hochschulstudium voraussetze, kann ich keinen BScler einladen. Wenn ich es als wünschenswert oder förderlich deklariere, dann kann ich auch einen Schulabbrecher einladen, ich muss ihn oder den Bscler nicht einladen, weil ich kann ja trotzdem meine Gespräch nur mit den Master/Diplomer führen.
Oder wo steht dann, dass ich die anderen benachteilige? Sie haben objektiv einen schlechteren Abschluss.

--- End quote ---

Korrekt, dafür muss der Ersteller der Ausschreibung aber auch Ahnung davon haben und bestenfalls sogar der PR!

Spid:
Nein, muß er nicht. Man kann dies auch anhand einer Ausschreibung tun, die jemand gefertigt hat, der über wenig oder keine Ahnung verfügt.

WasDennNun:

--- Zitat von: jenna11 am 04.08.2020 14:15 ---Korrekt, dafür muss der Ersteller der Ausschreibung aber auch Ahnung davon haben und bestenfalls sogar der PR!

--- End quote ---
Eben nicht, die Ausschreibung kann deine Auswahl einschränken, mehr nicht.
Sie kann dich nicht zum Einladen von x-beliebigen Ausschreibungserfüllern zwingen, und so klingt das von dir gesagte.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version