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Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?

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Organisator:
Sehe ich anders.

Die Anforderungen sind muss-Kriterien. Wenn der Bewerber diese nicht erfüllt, kann er auch nicht eingeladen werden. Vor der Mühe, die eine schöne Bewerbung macht, würde ich mindestens vorher anrufen und nach den Erfolgsaussichten (ohne passenden Bildungsabschluss) fragen.

Spid:
Zudem wird hier verkannt, daß die Auflistung bei "Schlüsselqualifikationen" inhaltsloses Geblubber ohne Wert ist und die entscheidungserheblichen Kriterien sich aus dem fachlichen Anforderungsprofil ergeben.

Falke007:

--- Zitat von: Organisator am 28.07.2020 09:39 ---Sehe ich anders.

Die Anforderungen sind muss-Kriterien. Wenn der Bewerber diese nicht erfüllt, kann er auch nicht eingeladen werden. Vor der Mühe, die eine schöne Bewerbung macht, würde ich mindestens vorher anrufen und nach den Erfolgsaussichten (ohne passenden Bildungsabschluss) fragen.

--- End quote ---

Das erlebe ich tatsächlich anders. Von Muss-Kriterien zu sprechen ist bei den genannten Formulierungen auch eher schwierig, da sie ja sehr schwammig formuliert sind.
Ich würde es an der Stelle der Userin einfach versuchen - natürlich kann man vorher anrufen, wenn man will.

Die Ausführungen von Spid treffen zu. Die Erfüllung der Schlüsselqualifikationen haben nicht wirklich Mehrwert.

Shihayazad:
Hier finde ich auch den Unterschied zwischen Theorie und Praxis faszinierend. Für eine Vorbereitungsaufgabe für eine Personalreferentenstelle habe ich die rechtlichen Bedingungen von Bewerbungen im öffentlichen Dienst mal recherchiert und demnach gilt was Organisator sagt.
Es müssen immer Muss-Kriterien und Kann-Kriterien formuliert werden. Wer die Muss-Kriterien erfüllt, MUSS meines Wissens eingeladen werden, um eine Chance zu erhalten, sich vorzustellen. Wer nicht ALLE Muss-Kriterien erfüllt, kann für die Stelle nicht in Betracht gezogen werden, auch wenn es keinen anderen Bewerber gibt.
Seitdem bin ich immer arg versucht, bei Stellen, wo ich nicht eingeladen wurde, obwohl ich die Muss-Kriterien erfülle, mal konkret nachzufragen, warum ich nicht eingeladen wurde  ::).

Praktisch wird diese schöne Regel irgendwie nie so umgesetzt, soweit ich das mitkriege. Die Durchführenden haben - wie so oft - keine Ahnung der Vorgaben, also macht jeder irgendwas. (Und wenn die Stelle quasi eh schon "vergeben" ist, habe ich auch  keine Lust nur wegen einer Formalie zum (sinnlosen) Gespräch anzutanzen. Das gibt es ja leider auch oft genug.)

Lars73:

--- Zitat von: Shihayazad am 31.07.2020 12:04 ---Wer die Muss-Kriterien erfüllt, MUSS meines Wissens eingeladen werden, um eine Chance zu erhalten, sich vorzustellen.

--- End quote ---

Das gilt nur für schwerbehinderte Bewerber. Bei Bewerbern ohne Schwerbehinderung kann eine Vorauswahl für das Bewerbungsgespräch getroffen werden. Dabei müssen nicht alle Bewerber eingeladen werden welche die MUSS-Anforderungen erfüllen.

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