Bewerben, wenn man Voraussetzungen (fast) nicht erfüllt? Wie punkten?

Begonnen von Micaela, 28.07.2020 07:52

« vorheriges - nächstes »

Spid

Eine Schwerbehinderung war aber nicht Bestandteil der Sachverhaltsschilderung und mithin für die Beurteilung des Sachverhalts völlig unbeachtlich.

jenna11

Zitat von: WasDennNun am 01.08.2020 11:02
Zitat von: Shihayazad am 31.07.2020 12:04Wer die Muss-Kriterien erfüllt, MUSS meines Wissens eingeladen werden, um eine Chance zu erhalten, sich vorzustellen.
Wo steht das?
Deiner Meinung nach darf man also nicht anhand der Aktenlage der Bewerbungen Bewerber nicht einladen?

Grundgesetz Art. 33 Absatz 2 regelt den Zugang zu öffentlichen Ämtern. Dieser richtet sich grundsätzlich ausschließlich nach Eignung, fachlicher Leistung und Befähigung der Bewerber.

Wenn ich mitbekomme, dass jemand ohne die fachlichen Voraussetzungen, mir mit fachlicher Voraussetzung vorgezogen wird, so kann ich Klage gegen die Besetzung der Stelle einreichen.
Immer vorausgesetzt ich erfahre sowas überhaupt.

Spid

Derlei ist aber nicht geschildert worden. Vielmehr geht es um die Behauptung, jeder, der die konstitutiven Voraussetzungen erfülle, müsse eingeladen werden. Das läßt sich aus der grundgesetzlichen Norm nicht ableiten. Auch die weiteren Kriterien sind Bestandteil des Anforderungsprofils, mithin kann auch anhand dieser die Auswahl weiter eingeschränkt werden.

jenna11

Zitat von: Spid am 04.08.2020 12:53
Derlei ist aber nicht geschildert worden. Vielmehr geht es um die Behauptung, jeder, der die konstitutiven Voraussetzungen erfülle, müsse eingeladen werden. Das läßt sich aus der grundgesetzlichen Norm nicht ableiten. Auch die weiteren Kriterien sind Bestandteil des Anforderungsprofils, mithin kann auch anhand dieser die Auswahl weiter eingeschränkt werden.

Gut, dass liegt dann aber an der Ausschreibung.
Ich habe schon Ausschreibungen gesehen, da hätte man sich durchaus reinklagen können.
Aus diesem Grund wird fast jeder SB eingeladen, weil manch Personaler gar nicht weiß wie er aussortieren kann und darf!

Spid

Wo kommt in der Sachverhaltsschilderung ein schwerbehinderter Bewerber vor?

jenna11


Spid


WasDennNun

Zitat von: jenna11 am 04.08.2020 12:48
Zitat von: WasDennNun am 01.08.2020 11:02
Zitat von: Shihayazad am 31.07.2020 12:04Wer die Muss-Kriterien erfüllt, MUSS meines Wissens eingeladen werden, um eine Chance zu erhalten, sich vorzustellen.
Wo steht das?
Deiner Meinung nach darf man also nicht anhand der Aktenlage der Bewerbungen Bewerber nicht einladen?

Grundgesetz Art. 33 Absatz 2 regelt den Zugang zu öffentlichen Ämtern. Dieser richtet sich grundsätzlich ausschließlich nach Eignung, fachlicher Leistung und Befähigung der Bewerber.

Wenn ich mitbekomme, dass jemand ohne die fachlichen Voraussetzungen, mir mit fachlicher Voraussetzung vorgezogen wird, so kann ich Klage gegen die Besetzung der Stelle einreichen.
Immer vorausgesetzt ich erfahre sowas überhaupt.
Also darf ich nach belieben nach Aktenlage Bewerber aussortieren und nirgendwo steht geschrieben, so wie von @Shihayazad  behauptet, dass ich alle einladen muss!

Das man bei Schwerbehinderten da vorsichtiger vorgeht, als bei anderen, ist dafür ja unerheblich.

jenna11

Das ist nicht unerheblich, höchstens sensibler und deswegen lädt man lieber zu viel ein wie zu wenig.
Ich meinte damit, wenn man die Ausschreibung so unpräzise verfasst muss man damit rechnen jede Menge Leute einladen zu müssen.
Nach dem GG darf ich nicht benachteiligt werden, wenn ich die konstitutiven Merkmale erfülle.

Spid


Organisator

Zitat von: jenna11 am 04.08.2020 13:31
Nach dem GG darf ich nicht benachteiligt werden, wenn ich die konstitutiven Merkmale erfülle.

Nö, aber die Muss-Kriterien kann man ja unterschiedlich gut erfüllen und so kann der Arbeitgeber z.B. aufgrund der Abschlussnote ein Ranking erstellen und nur die besten 10 einladen.

jenna11

Zitat von: Spid am 04.08.2020 13:40
Das GG schreibt derlei überhaupt nicht vor.

Dann lies Dich mal durch die gesamte Rechtsprechung zu dem Thema und wahrscheinlich gibt es dann das große Stirnrunzeln!

WasDennNun

Zitat von: jenna11 am 04.08.2020 13:31
Das ist nicht unerheblich, höchstens sensibler und deswegen lädt man lieber zu viel ein wie zu wenig.
Ich meinte damit, wenn man die Ausschreibung so unpräzise verfasst muss man damit rechnen jede Menge Leute einladen zu müssen.
Nach dem GG darf ich nicht benachteiligt werden, wenn ich die konstitutiven Merkmale erfülle.
Wieso einladen müssen?
Wo wird man denn benachteiligt, wenn man nach Aktenlage nicht zu den Top X der Kandidaten gehört, die eingeladen werden?
Man muss nur nachvollziehbare und begründete Kriterien für die nicht Eingeladenen haben.

WasDennNun

Zitat von: Organisator am 04.08.2020 13:41
Zitat von: jenna11 am 04.08.2020 13:31
Nach dem GG darf ich nicht benachteiligt werden, wenn ich die konstitutiven Merkmale erfülle.

Nö, aber die Muss-Kriterien kann man ja unterschiedlich gut erfüllen und so kann der Arbeitgeber z.B. aufgrund der Abschlussnote ein Ranking erstellen und nur die besten 10 einladen.
Eben, oder Berufsjahre, oder Gewichtung der Fächer oder oder...
Man muss halt nur Kriterien festlegen und für alle gleich anwenden.

jenna11

Zitat von: WasDennNun am 04.08.2020 13:52
Zitat von: Organisator am 04.08.2020 13:41
Zitat von: jenna11 am 04.08.2020 13:31
Nach dem GG darf ich nicht benachteiligt werden, wenn ich die konstitutiven Merkmale erfülle.

Nö, aber die Muss-Kriterien kann man ja unterschiedlich gut erfüllen und so kann der Arbeitgeber z.B. aufgrund der Abschlussnote ein Ranking erstellen und nur die besten 10 einladen.
Eben, oder Berufsjahre, oder Gewichtung der Fächer oder oder...
Man muss halt nur Kriterien festlegen und für alle gleich anwenden.

Ich sag doch nichts anderes....aber ich kenne so viele Ausschreibungen die eben nicht zulassen, den Kreis gesetzeskonform einzugrenzen!