Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
was_guckst_du:
...mein Netto beträgt etwas über 4.100 €...meine Ehefrau ist ebenfalls voll berufstätig...die Kinder sind aus dem Haus...
...ich gehe weder davon aus, dass ich Ende 2021 aufgrund der vorliegenden Urteileile eine höhere Besoldung haben werde noch dass diese zu Besoldungsminderungen führen werden ;D...
...aber allen, die hier einem goldenem Kalb hinterherlaufen, viel Spass dabei ;)
Pepper2012:
--- Zitat von: WasDennNun am 11.08.2020 10:34 ---BTW: Aber da fällt mir ein, dass die Rechnung ja einen Kinken hat.
Müsste nicht auch die Pension entsprechenden Kriterien genügen?
Übern Daumen passt das ja grade so als Einzelperson, aber natürlich absolut nicht mehr als Ehepaar.
--- End quote ---
Die Pension bemisst sich doch nach dem zuletzt erreichten Amt. Das ist i. d. R. nicht das Eingangsamt der betreffenden Laufbahn!
WasDennNun:
--- Zitat von: Pepper2012 am 11.08.2020 10:40 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 11.08.2020 10:34 ---BTW: Aber da fällt mir ein, dass die Rechnung ja einen Kinken hat.
Müsste nicht auch die Pension entsprechenden Kriterien genügen?
Übern Daumen passt das ja grade so als Einzelperson, aber natürlich absolut nicht mehr als Ehepaar.
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Die Pension bemisst sich doch nach dem zuletzt erreichten Amt. Das ist i. d. R. nicht das Eingangsamt der betreffenden Laufbahn!
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Ja sicher, aber hast du ein Anrecht auf Beförderung ? Nö.
Also muss von der Systematik her auch die niedrigste Pension den Kriterien genügen, sprich ausgehend von der Endstufe der niedrigsten Besoldungsgruppe A4S7 z.B.
Unterbezahlt:
--- Zitat ---Um das Abstandsgebot zur Sozialhilfe und die Stufenabstände, d.h. komplette Neuordnung und kräftige Anhebung kommen sie aus meiner Sicht nicht herum.
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Jaein!
Für Singles ist da noch Luft nach unten.
Für Beamte mit Kinder gibt es eine ordentliche Schippe drauf.
--- Zitat ---Siehe die Berechnungen von SwenTanortsch.
Regelsatz 432€
Unterkunft 700€
PKV 300€
115% Abstandsgebot
macht 1650€ Mindestalimentation !!
Geringste Single Beamtennetto > 1800€
Geringste Verheiratet Beamtennetto >2300€
Luft nach unten, für verheiratete wird es enger (Regelsatz plus 389, PKV, Wohnung +200 ab da wird es eng)
(Interessant wäre ja mal zu schauen, wo die höchsten angemessenen Kosten für Wohnraum akzeptiert werden in Deutschland)
--- End quote ---
Ich will dir ungern unterstellen, das Urteil nicht verstanden zu haben. Ich verweise nochmals auf die Berechnungen von SwenTanortsch. In Niedersachsen reißt sogar die Eingangsbesoldung A9 die entsprechenden Kriterien. Ich gehöre auch nicht zu den wenigen Beamten die in Niedersachsen in der untersten Stufe A5 sind. (A2-A4 wurden kürzlich gestrichen... warum wohl :D)
Es ist nicht möglich bei A5 kräftig zu erhöhen, damits langt und dann den Rest einfach so zu lassen. Geht nicht. Stufen, Abstände, Amtsangemessene Besoldung... ich will keinen Roman schreiben. Das muss stimmig sein und geht folgerichtig linear nach oben. Wenn man in der Besoldungstabelle ein wenig weiter oben angesiedelt ist, dann wird es auch dort krätige Erhöhungen geben müssen.
Aber auch ich bin kein Volljurist bzw. Fachanwalt für Beamtenrecht. Vielleicht sollten wir einfach aufhören hier weiter zu orakeln. Ich schlage vor alle freuen sich, dass da ordentlich einer im Rohr ist und legen, sofern noch nicht geschehen, Widerspruch ein. Vernünftige Muster gibts ja genug. Auch hier von Swen. Dann warten wir die jeweiligen Urteile zur A-Besoldung ab und treffen dann anschließend ggf. mit einer Klage weitere Maßnahmen. Und weil die Dienstherrn immer hervoragend im am Ende doch nicht zahlen sind (ich erinnere an die Rückdatierung eines Gesetzes in Niedersachsen um fast ein Jahrzeht, um Nachzahlungen aus dem Urteil Altersdiskriminierung auzuschließen) und damit auch schon oft genug durchgekommen sind, plant noch keiner mit dem Geld und der Gerechtigkeit die nun hoffentlich nach über 15 Jahren Klageweg eintreten wird.
In der Haut der Finanzminister oder der Sachbearbeiter der Bezügestellen möchte ich nun trotzdem nicht stecken. Verdient haben es sich die alten Billigheimer im FM und nun ist der Spieß umgedreht und der Grill angeheizt ;)
WasDennNun:
--- Zitat von: Unterbezahlt am 11.08.2020 11:15 ---Ich will dir ungern unterstellen, das Urteil nicht verstanden zu haben. Ich verweise nochmals auf die Berechnungen von SwenTanortsch.
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Dann kläre mich auf, wo meine Berechnung falsch ist.
Die ja nicht im Widerspruch zu der von SwenTanortsch steht.
--- Zitat ---Es ist nicht möglich bei A5 kräftig zu erhöhen, damits langt und dann den Rest einfach so zu lassen. Geht nicht. Stufen, Abstände, Amtsangemessene Besoldung... ich will keinen Roman schreiben. Das muss stimmig sein und geht folgerichtig linear nach oben. Wenn man in der Besoldungstabelle ein wenig weiter oben angesiedelt ist, dann wird es auch dort krätige Erhöhungen geben müssen.
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Du verstehst nicht, wo das Problem ist:
Es gibt kein Problem bei Singles, nur bei Kinder(reichen) Beamten.
Unter Beibehaltung der derzeitigen Systematik müsste eine komplette Besoldungserhöhung geschehen, ja richtig, aber diesen Weg muss der Dienstherr ja nicht gehen.
Aber wenn man die Systematik ändert (500€ für jedes Kind z.B. 400 für den Partner), dann muss bei der Grundbesoldung nichts geändert werden.
und die Grundbesoldung wird nicht angetastet und nichts verschiebt sich nach oben und ..... kinderlose haben nichts von diesem Urteil.
--- Zitat ---Aber auch ich bin kein Volljurist bzw. Fachanwalt für Beamtenrecht. Vielleicht sollten wir einfach aufhören hier weiter zu orakeln. Ich schlage vor alle freuen sich,
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deswegen schreibe ich ja, damit man sich nicht zu früh freut (als Kinderloser)
Große Freude dürfen mit Sicherheit die kinderreichen Beamte haben.
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