Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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was_guckst_du:

--- Zitat von: WasDennNun am 13.08.2020 13:03 ---zurecht, wenn die Kinder nicht mehr da sind.

--- End quote ---

..wieso?...herrschende Meinung ist doch hier, alle - unabhängig vom Familienstand/Bundesland in A- B oder R Besoldung - erhalten künftig Einiges mehr...einfacher Widerspruch reicht aus.... ;) ;D

Spid:
Nicht zwingend künftig, sondern jedenfalls für die Vergangenheit.

was_guckst_du:
...na endlich mal ein vernünftiger Einwand! :D

Spid:
Der eigentlich unnötig war, weil es den Ausführungen des TE leicht zu entnehmen war.

SwenTanortsch:

--- Zitat von: Finanzer am 13.08.2020 10:28 ---
--- Zitat von: kommunalbeamter91 am 13.08.2020 10:22 ---Deine Ausführungen sind nur für die Zukunft relevant. Wer jetzt Widerspruch einlegt, kann jedoch zumindest für die Vergangenheit auf Nachzahlung hoffen, ob Single oder nicht.

--- End quote ---

Entschuldigt die dumme Frage, aber wie sind eigentlich die Fristen?

Vielen Dank an alle Beitragenden.

--- End quote ---

Ein Widerspruch ist immer zeitnah, d.h. bis Ende des Kalenderjahrs, zu tätigen. Das wir weiter oben noch einmal genauer dargelegt.

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