Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Big T:

--- Zitat von: yamato am 19.08.2020 07:24 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 18.08.2020 14:06 ---

Der Besoldungsgesetzgeber berechnet zunächst auf Grundlage der zu beachtenden Sozialgesetzgebung das sozialhilferechtliche Grundsicherungsniveau anhand einer vierköpfigen Familie, die also über keine berufstätige Ernährer verfügt. Jenes entspricht steuerrechtlich dem steuerfrei zu stellenden Existenzminimum. Dieses wird mit dem Faktor 1,15 multipliziert (also um 15 % erhöht), sodass dann beamten- und besoldungsrechtlich die Mindestalimentation vorliegt. Sie ist die Nettoalimentation, die der Besoldungsgesetzgeber einem Beamten einer vierköpfigen Familie gewähren muss, der sich in der Eingangstufe der untersten Besoldungsgruppe befindet. Die Mindestalimentation bildet den Ausgangspunkt, von dem aus die gesamte Besoldungsordnung A aufgebaut wird (und da die Besoldungsordnungen in Abhängigkeit zueinander stehen, mittelbar auch die Besoldungsordnungen B und R).


--- End quote ---

Ich hab das mal spaßeshalber für Berlin durchgerechnet:

Also nach SGB 2 für eine Familie Mann, Frau , Kind 6 Jahre, Kind 4 Jahre
Regelbedarf insgesamt  1336 € (2x389 +308+250)
KdU nach Berliner AV Wohnen:  705,60 € Bruttokalt + 136,80 € Heizung/WW
Gesamtbedarf:  2178,40 € - 408 € KG = 1770,40 € x 115 % = 2035,96 €

Beamter A4 verh. 2 KInder, Stufe 1  =  2478,45 € netto abzgl. ca 350 € PKV =  2128,45 €

Würde bedeuten, dass sogar deas Land Berlin aktuell die Mindestalimentation erfüllt ! ?


Oder hab ich da irgendwo einen Rechenfehler ?

--- End quote ---


Ist es richtig Kindergeld abzuziehen, obwohl es vorher nicht enthalten ist? :o

Bastel:
Kindergeld wird mit Harz4 verrechnet.

Organisator:

--- Zitat von: Big T am 19.08.2020 09:26 ---Ist es richtig Kindergeld abzuziehen, obwohl es vorher nicht enthalten ist? :o

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Ich meine nein. Es sollten doch die Bedarfe verglichen werden und nicht die Zahlbeträge. Somit wäre der Bedarf im genannten Beispiel 2.174,40 € x 115 % = 2.500,56.

Zu betrachten wäre allerdings, ob das Einkommen des Beamten von 2.478,45 € noch um Sozialleistungen wie Kindergeld erhöht werden müsste.

yamato:
Was dann aber das gleiche Ergebnis hätte.

 Wenn ich es beim einen nicht abziehe und beim anderen dazurechne kommt am Ende die gleiche Differenz raus.

Chrisdus:
Die Berechnung für die Referenzfamilie ist im Urteil für Berlin ausgeführt und dargelegt. Dort steht auch die Mindestbesoldung netto für 2015.

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