Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Organisator:
--- Zitat von: yamato am 19.08.2020 10:37 ---Was dann aber das gleiche Ergebnis hätte.
Wenn ich es beim einen nicht abziehe und beim anderen dazurechne kommt am Ende die gleiche Differenz raus.
--- End quote ---
Das stimmt. Ist nur die Frage, ob der Besoldungsgesetzgeber / BVerfG das genauso sieht.
Also Mindestalimentation = Alg 2 x 115 %
oder
Mindestalimentation + Kindergeld = Alg 2 x 115 %
kommunalbeamter91:
--- Zitat von: Organisator am 19.08.2020 11:00 ---
--- Zitat von: yamato am 19.08.2020 10:37 ---Was dann aber das gleiche Ergebnis hätte.
Wenn ich es beim einen nicht abziehe und beim anderen dazurechne kommt am Ende die gleiche Differenz raus.
--- End quote ---
Das stimmt. Ist nur die Frage, ob der Besoldungsgesetzgeber / BVerfG das genauso sieht.
Also Mindestalimentation = Alg 2 x 115 %
oder
Mindestalimentation + Kindergeld = Alg 2 x 115 %
--- End quote ---
Die Antwort gibt das entsprechende Urteil 2 BvL 4/18 vom 04.05.2020.....
Organisator:
--- Zitat von: kommunalbeamter91 am 19.08.2020 11:15 ---Die Antwort gibt das entsprechende Urteil 2 BvL 4/18 vom 04.05.2020.....
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Na wenn du sogar schon das Urteil kennst, wäre es ja auch ganz toll, eine Antwort auf die Frage zu geben.
Spid:
Das Urteil ist doch im Startbeitrag verlinkt.
Organisator:
--- Zitat von: Spid am 19.08.2020 11:45 ---Das Urteil ist doch im Startbeitrag verlinkt.
--- End quote ---
Hinweise auf die Fundstelle zu geben ist hilfreich, trotz Wissens der Antwort nur auf die Fundstelle zu verweisen ist Schlaumeierei.
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