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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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Organisator:

--- Zitat von: yamato am 19.08.2020 10:37 ---Was dann aber das gleiche Ergebnis hätte.

 Wenn ich es beim einen nicht abziehe und beim anderen dazurechne kommt am Ende die gleiche Differenz raus.

--- End quote ---

Das stimmt. Ist nur die Frage, ob der Besoldungsgesetzgeber / BVerfG das genauso sieht.
Also Mindestalimentation = Alg 2 x 115 %
oder
Mindestalimentation + Kindergeld = Alg 2 x 115 %

kommunalbeamter91:

--- Zitat von: Organisator am 19.08.2020 11:00 ---
--- Zitat von: yamato am 19.08.2020 10:37 ---Was dann aber das gleiche Ergebnis hätte.

 Wenn ich es beim einen nicht abziehe und beim anderen dazurechne kommt am Ende die gleiche Differenz raus.

--- End quote ---

Das stimmt. Ist nur die Frage, ob der Besoldungsgesetzgeber / BVerfG das genauso sieht.
Also Mindestalimentation = Alg 2 x 115 %
oder
Mindestalimentation + Kindergeld = Alg 2 x 115 %

--- End quote ---


Die Antwort gibt das entsprechende Urteil 2 BvL 4/18 vom 04.05.2020.....

Organisator:

--- Zitat von: kommunalbeamter91 am 19.08.2020 11:15 ---Die Antwort gibt das entsprechende Urteil 2 BvL 4/18 vom 04.05.2020.....

--- End quote ---

Na wenn du sogar schon das Urteil kennst, wäre es ja auch ganz toll, eine Antwort auf die Frage zu geben.

Spid:
Das Urteil ist doch im Startbeitrag verlinkt.

Organisator:

--- Zitat von: Spid am 19.08.2020 11:45 ---Das Urteil ist doch im Startbeitrag verlinkt.

--- End quote ---

Hinweise auf die Fundstelle zu geben ist hilfreich, trotz Wissens der Antwort nur auf die Fundstelle zu verweisen ist Schlaumeierei.

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