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[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Spid:
Ich hab mir mangels Interesse nicht angeschaut, wie das BVerfG das Grundsicherungsniveau berechnet bzw. das Kindergeld eingepreist hat.
Organisator:
Eben, ich auch nicht. Daher hätte ich mich ja über eine hilfreiche Aussage von kommunalbeamter91 gefreut.
Gruenhorn:
In dem Urteil wird eine deutlich höhere Miete von ca. 1100 Euro ( entsprechend der höchsten Wohngeldstufen Berlin ) zugrundegelgt als in deinem Beispiel. Außerdem wurde für die 4 koepfige Familie bereits 2015 ein höherer pkv Beitrag von 550 Euro angenommen und 74 Euro kulturelle Teilhabe. Die dort berechnete Mindestalimentation für 2015 lag schon bei 2800 Euro.
kommunalbeamter91:
Rd. 146:
Grundsicherungsbedarf 2013 2014 2015
Regelsätze 1.194,44 € 1.222,22 € 1.247,56 €
Wohnkosten 1.088,83 € 1.105,13 € 1.116,46 €
Bildung und Teilhabe 74,46 € 74,46 € 74,46 €
Monatsbetrag 2.357,73 € 2.401,81 € 2.438,48 €
Mindestalimentation
(115 % des
Grundsicherungsbedarfs)
Monatsbetrag 2.711,39 € 2.762,08 € 2.804,25 €
Die Regelsätze ergeben sich aus dem Bedarf für 2 Erwachsene sowie dem Durchschnittssatz (1-18. Lebensjahr) der Regelbeträge für Kinder. Dazu Unterkunftskosten gemäß Mietstufen des Wohngeldgesetz und angemessene Heizkosten nach dem bundesweiten Heizspiegel. Weiterhin berücksichtigt das BVerfG Kosten für Bildung und Teilhabe. Anhand der Entwicklung bis 2015 kann man sicherlich annehmen, dass im Jahr 2020 die Mindestalimentation in Berlin bei über 3000€ monatlich liegen würde.
Organisator:
interpretiere ich deinen Post richtig, dass für 2015 eine Mindestalimentation von 2.804,25 € zuzüglich Kindergeld gesehen wird?
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