Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
semper fi:
@SwenTanortsch
Freut mich, wenn ich jemanden zum Lachen bringen konnte. Wenn man es nicht mehr mit Humor nehmen kann, dann kann man es sich nur noch schön saufen und meine Leber ist mir da zu schade für.
Vielen Dank an dieser Stelle für deine Beiträge, lese die immer sehr gern und man merkt den ungeheuren Sachverstand dahinter. Schön wenn es Menschen gibt, die sich so mit der Materie befassen und reinknien.
Ich gebe aber zu, dass ich mir ab und zu auch mal was mopse davon und dann vor den Kollegen klüger tue als ich bin ;D.
Bastel:
--- Zitat von: semper fi am 06.12.2021 20:05 ---In Thüringen sind aufgrund des verabschiedeten Gesetzes zur Gewährleistung einer verfassungsmäßigen Alimentation nicht mehr Eignung, Leistung und Befähigung von Bedeutung, sondern ausschließlich die eigene Reproduktionsstärke. So kann man bereits bei 2 Kindern rechnerisch um 3-4 Besoldungsstufen steigen. A9 verheiratet mit 2 Kindern entspricht bereits ungefähr einer A12 ohne Kinder. Schon witzig, denn es hieß ja auch mal „amtsangemessen“, also eigentlich dem Amte nach und nicht dem Kinde nach. Aber ok, da in Thüringen ohnehin kaum Beförderungen ausgesprochen werden, holt man sich eben so die verbesserte Besoldung. Da die Kinder der großen Masse der Kollegen auch schon aus dem Gröbsten raus sind und keine Berücksichtigung mehr finden, ist es für unser schönes Thüringen auch nicht allzu teuer. Allerdings haben sie nicht mit dem letzten Fleckchen in katholischer Hand gerechnet. Hab einen Kollegen der „arbeitet“ fleißig an seiner Besoldung. Er ist in der A9 und er und seine Frau wollen mindestens 6 Kinder, 3 haben sie schon. Verrückt diese Katholiken aus dem Eichsfeld ;D. Allerdings ist der Familienzuschlag dann höher als die Grundbesoldung und er bekäme mehr Sold, als eine A15 in der letzten Erfahrungsstufe, insoweit macht er alles richtig. Da muss der Freistaat zukünftig vermehrt auf die Herkunft und Konfession achten, denn zu viele erzkatholische Eichsfelder kann er sich dann nicht leisten ;).
--- End quote ---
Dann ist das Besoldungsgesetz ja im Sinne gewisser politischer Kräfte. Die wollen ja eine Steigerung der "deutschen" Geburtenrate ;D
lotsch:
Pflicht zur Familienbesoldung ?
http://www.fuesser.de/fileadmin/dateien/publikationen/manuskripte/Alimentation_der_Beamtenfamilie.pdf
A9A10A11A12A13:
erstellt am 12.04.2017, veröffentlicht in der "Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht" (NVwZ), Heft 7/2018, S. 447 ff.
--- Zitat von: lotsch am 07.12.2021 12:20 ---Pflicht zur Familienbesoldung ?
http://www.fuesser.de/fileadmin/dateien/publikationen/manuskripte/Alimentation_der_Beamtenfamilie.pdf
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WasDennNun:
--- Zitat von: semper fi am 06.12.2021 20:05 --- Hab einen Kollegen der „arbeitet“ fleißig an seiner Besoldung. Er ist in der A9 und er und seine Frau wollen mindestens 6 Kinder, 3 haben sie schon. Verrückt diese Katholiken aus dem Eichsfeld ;D. Allerdings ist der Familienzuschlag dann höher als die Grundbesoldung und er bekäme mehr Sold, als eine A15 in der letzten Erfahrungsstufe, insoweit macht er alles richtig.
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Nicht die Bohne, denn er hat auch mit 6 Kindern weniger Sold für als der kinderlose A15er in der letzten Erfahrungsstufe.
Erst Recht wenn er in Pension geht.
Wüsste also nicht was er da richtiger macht.
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