Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
WasDennNun:
--- Zitat von: semper fi am 08.12.2021 09:41 ---@WasDennNun
Wo fange ich da nur an ???
Inwieweit die Grundbesoldung von kinderlosen Beamten, Besoldungsanteile für nicht vorhandene Kinder enthalten soll, dass möchte ich gern mal erklärt bekommen. Dann müsste dies ja auch in der Besoldung von Beamten mit Kindern enthalten sein und insoweit kein Problem darstellen oder fällt das dann weg, sobald das Kind da ist? Tut mir leid aber das wäre mir absolut neu.
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--- Zitat ---Alimentations-Prinzip verstanden?
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Womit du ja zeigst, dass du es nicht verstanden hast. Wenn dir das neu ist.
--- Zitat ---Ich habe das Alimentationsprinzip durchaus verstanden aber hier hat jemand offensichtlich die Urteile des BVerfG nicht richtig gelesen. Denn es gibt auch noch so etwas wie ein Abstandsgebot. Insoweit muss der A15er mehr verdienen, als der A9er.
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Und der A9er verdient netto wie brutto stets weniger als der A15er. (bei gleicher Alimentationslage)
Es ist doch auch jetzt schon so, dass ein ax mit z Kinder mehr überweisen bekommt als ein ay mit 0Kinder.
Mit x<y, alles nur eine Frage vom z
Also was soll der Quatsch, dass das Abstandsgebot gebrochen wird ?
Beim Abstandsgebot geht es um die Besoldung für den Beamten, nicht darum wie viel er wegen der mit zu alimentierend Kind und Kegel auf sein Konto bekommt.
Und auch in Thüringen ist der kinderlose Singlebeamte nicht unterhalb des Grundsicherungsniveau.
Dafür seit Anbeginn der Gesetzgebung dort, sind es die Beamten der unteren Besoldungsgruppen mit 2 und mehr Kinder.
semper fi:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 08.12.2021 09:45 ---Am 02.03.2019 ist es zur Einigung in den Tarifverhandlungen der Länder gekommen. Im Gefolge haben die Länder i.d.R. zügig Statements abgegeben, wie sie im Hinblick auf ihre Beamte den Abschluss umsetzen wollten. Dazu findet sich hier eine wie immer hervorragende Übersicht (https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2019/ man muss zum 02.03.2019 scrollen, um die Übersicht zu erhalten). Heuer sieht diese Seite nach dem am 29.11. erfolgten Tarifabschluss wie folgt aus: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2021/ Ein tiefes Schweigen liegt über den Ländern, weil dort derzeit die Finanzminister alle Kraft dafür aufbrauchen werden, verfassungskonforme Gesetzentwürfe zu erarbeiten, sodass für eventuelle öffentliche Stellungnahmen bestimmt keine Zeit ist, schätze ich. Ein Hoch auf diesen Fleiß!
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Für Thüringen hat sich die Ministerin zumindest für den Tarifbereich bereits geäußert. Bei der Übernahme für die Beamten sieht es aber in der Tat sehr mau aus. Auch wenn sich die Finanzministerin hier noch nicht öffentlich geäußert hat, so soll die Tarifeinigung dem Vernehmen nach wohl auch 1:1 für die Beamten übernommen werden. Ich bin da zwar skeptisch, lasse mich aber gern eines Besseren belehren. Aber bei einer Minderheitsregierung kann das natürlich dauern, da auch die Opposition ein Wörtchen mitzureden hat.
Ich dächte aber, dass ich auch z.Bsp. für Rheinland-Pfalz bereits gelesen hätte, dass dort dass Ergebnis zeitgleich und systemgerecht übertragen werden solle. Vielleicht ist die Seite hier einfach noch nicht geupdatet? Bei "systemgerecht" kann natürlich alles möglich sein, entweder mehr für die Beamten oder wieder Abschläge, wir dürfen gespannt sein.
SwenTanortsch:
Mit hoher Wahrscheinlichkeit warten die Landesregierungen insgesamt darauf, dass nun mal die anderen die Karten auf den Tisch legen, sodass alle lieber die Karten mischen und abheben, als sie auszuteilen und also öffentlich zu machen. Deshalb auch dieser schöne neue Euphemismus "systemgerecht", von dem noch keiner weiß, was er denn nun tatsächlich heißen wird - außer dass er ein SPD-Begriff ist und also in der Vergangenheit bedeutete: "Schröder Passt Das". Würde man die 1:1-Übertragung des Tarifergebnisses felsenfest planen, würde man die dafür stehende Formulierung, dass es zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtenschaft übertragen werden würde, verwenden. Dass das nicht geschieht, dürfte dafür sprechen, dass man sich die Hintertüren offenhalten möchte und darauf hofft, dass erst einmal die anderen vorpreschen, damit man daraus Schlüsse ziehen kann, was für einen selbst am besten ist.
Bastel:
Mit der Erhöhung ab Dezember 2022 wird man wohl leben können. Vermutlich will man sich vor der Einmalzahlung drücken.
SwenTanortsch:
--- Zitat von: Bastel am 08.12.2021 12:16 ---Mit der Erhöhung ab Dezember 2022 wird man wohl leben können. Vermutlich will man sich vor der Einmalzahlung drücken.
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Genauso wird es sein, denke ich: Sparte man die 1.300,- € insgesamt ein, sparte man bei rund 1,3 Mio Beamten auf Landes- und Kommunaleben, die von der anstehenden Übertragung betroffen sein werden, rund 1,7 Mrd. €. Nun wird man diesen Betrag kaum vollständig einsparen können, aber mit jedem Hunderter mehr, den man sparte, käme für den eigenen Landeshaushalt auch schon wieder eine ganz schöne Summe zusammen. Wenn's nun noch gelänge, die Einsparung (nicht nur den davon betroffenen Beamten) als großen Erfolg und besondere Würdigung ihrer Dienste der letzten Zeit zu verkaufen, dann könnte man sich ggf. direkt nach Ende der Regierungstätigkeit vor Angeboten aus der Werbebranche kaum retten. Vielleicht so? "Wir können alles. Außer Reime. Kriegste tausend, wird es brausend. Kriegste's wirkungsgleich, biste superreich. Kriegste's systemgerecht, ist's für dich doch auch nicht schlecht." https://www.youtube.com/watch?v=ZPES4iUlUNM
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