Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)

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WasDennNun:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 25.08.2020 08:49 ---Mathematisch betrachtet, sind die Fallbeispiele richtig und schlüssig. Aber Du denkst weiterhin so, dass Du den Besoldungsgesetzgebern unterstellst, dass sie unter allen Umständen die Besoldung für ledige Beamte auf den niedrigsten Betrag drücken woltlen.

--- End quote ---
Nein, dass ist eine Fehlinterpretation.
Ich denke so, dass der Besoldungsgesetzgebern den ledigen Beamten nicht drücken will, sondern das er dem ledigen Beamten - aufgrund des Urteils - nicht unbedingt mehr notwendig erhöhen will (bzw. muss).

Während einige von 10-30% mehr Besoldung träumen, glaube ich nicht, dass der Kinderlose aufgrund des Urteils krasse Erhöhungen erwarten kann.

Die Familien können sich allerdings auf alle Fälle auf eine satte Erhöhung freuen.


Unabhängig davon, kann sich der öD gehackt legen, wenn er einkommenstechnisch sich weiterhin so nach unten orientiert.
Aber das ist hier nicht das Thema, aber so wie im Tarifbereich er in Teilbereiche zwingend Gegensteuer muss, so muss er dies sicherlich auch bei den Beamten (oder weiterhin teures Geld für schlechte Berater zahlen).
Allerdings sind nicht alle Bereich im öD (bezogen auf die pW) schlecht bezahlt.

Fahnder:
Noch einmal vielen Dank an WasDennNun, der durch seine z. T. wirklich schlüssigen Argumente viele Ideen der Dienstherren vorwegnimmt und an SwenTanortsch, der Sie m. E. jedoch zum größten Teil entkräften kann. Ganz großer Sport von beiden Seiten!

Ich denke es ist wichtig die Unterschiede herauszuarbeiten zwischen den abgelaufenen Jahren (inkl. 2020, da bis Ende des Jahres wahrscheinlich nichts mehr passieren wird) und den zukünftigen Zeiträumen:

Für die Vergangenheit kann sich der Gesetzgeber nicht von seiner bisherigen Besoldungsstruktur und seinen damaligen Begründungen entfernen. Immerhin war ich rückwirkend nicht frei in meiner Wohnortwahl und habe ggf. keine Kinder bekommen, da ich ansonsten (noch höher) unteralimentiert gewesen wäre. Die Lösung kann daher nur eine Grundgehaltserhöhung darstellen und keine rückwirkende Gewährung von Zulagen etc. Und dies völlig unabhängig von der eigenen persönlichen Situation! Insoweit kann es für offene Widersprüche je nach Land durchaus 20-30 % oder gar noch mehr an Nachzahlung kommen. Zumindest für 2020 sollte also auf jeden Fall noch Widerspruch eingelegt werden!

Für die Zukunft kann der Gesetzgeber jedoch anhand der vom BVerfG vorgegeben realitätsnahen Vorgaben z. B. mit einer Erhöhung der Eingangsgehälter (Entfernung der Eingangsstufen), Ortszuschläge, höhere Familienzuschläge arbeiten. Aber nur bis zu einer gewissen Grenze, wie Swen bereits mehrfach ausführlich dargestellt hat. Das heißt es wird für EINZELNE Gruppen (z. B "größere" Familien, jüngere Beamte mit Familie, teurer Wohnort/Dienstort) tatsächlich auch ggf. zu den o. g. 20-30 % führen. Jedoch kann durch die genannten Stellhebel natürlich für andere Gruppen "nur" zu einer wesentlichen geringeren Erhöhung kommen.

Ich hoffe meine Ausführungen sind insoweit richtig. Ich hatte aber bisher das Gefühl, dass der Unterschied von Vergangenheit und Zukunft in der Diskussion z. T. vermischt wurde und daher falsche Erwartungen bzw. Verwirrung vorherrschte.

SwenTanortsch:

--- Zitat von: Fahnder am 25.08.2020 11:34 ---Noch einmal vielen Dank an WasDennNun, der durch seine z. T. wirklich schlüssigen Argumente viele Ideen der Dienstherren vorwegnimmt und an SwenTanortsch, der Sie m. E. jedoch zum größten Teil entkräften kann. Ganz großer Sport von beiden Seiten!

Ich denke es ist wichtig die Unterschiede herauszuarbeiten zwischen den abgelaufenen Jahren (inkl. 2020, da bis Ende des Jahres wahrscheinlich nichts mehr passieren wird) und den zukünftigen Zeiträumen:

Für die Vergangenheit kann sich der Gesetzgeber nicht von seiner bisherigen Besoldungsstruktur und seinen damaligen Begründungen entfernen. Immerhin war ich rückwirkend nicht frei in meiner Wohnortwahl und habe ggf. keine Kinder bekommen, da ich ansonsten (noch höher) unteralimentiert gewesen wäre. Die Lösung kann daher nur eine Grundgehaltserhöhung darstellen und keine rückwirkende Gewährung von Zulagen etc. Und dies völlig unabhängig von der eigenen persönlichen Situation! Insoweit kann es für offene Widersprüche je nach Land durchaus 20-30 % oder gar noch mehr an Nachzahlung kommen. Zumindest für 2020 sollte also auf jeden Fall noch Widerspruch eingelegt werden!

Für die Zukunft kann der Gesetzgeber jedoch anhand der vom BVerfG vorgegeben realitätsnahen Vorgaben z. B. mit einer Erhöhung der Eingangsgehälter (Entfernung der Eingangsstufen), Ortszuschläge, höhere Familienzuschläge arbeiten. Aber nur bis zu einer gewissen Grenze, wie Swen bereits mehrfach ausführlich dargestellt hat. Das heißt es wird für EINZELNE Gruppen (z. B "größere" Familien, jüngere Beamte mit Familie, teurer Wohnort/Dienstort) tatsächlich auch ggf. zu den o. g. 20-30 % führen. Jedoch kann durch die genannten Stellhebel natürlich für andere Gruppen "nur" zu einer wesentlichen geringeren Erhöhung kommen.

Ich hoffe meine Ausführungen sind insoweit richtig. Ich hatte aber bisher das Gefühl, dass der Unterschied von Vergangenheit und Zukunft in der Diskussion z. T. vermischt wurde und daher falsche Erwartungen bzw. Verwirrung vorherrschte.

--- End quote ---

Du bringst es mit der Unterscheidung von Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft auf den Punkt, Fahnder. Es ist genauso, wie Du schreibst. Und auch was Du zu den unterschiedlichen Auffassungen von Was_Denn_Nun und mir schreibst, empfinde ich genauso: Wir haben unterschiedliche Auffassungen, die uns dazu zwingen, unsere Argumentation zu überprüfen und zu erweitern. Das empfinde ich als sehr positiv, weil es den Blick auf die Sache vertieft.

micha77:
Eigentlich müsste doch auf Bundesebene in den nächsten Monaten auch auf diese Ausführungen des BVerfG reagiert werden, oder? Bzw. müsste eine eingehende Prüfung erfolgen, ob auch auf Bundesebene eine Unteralimentierung in den letzten Jahren erfolgte.
Im öffentlichen Dienst beginnen ab kommender Woche die Tarifverhandlungen. Wahrscheinlich wird vor Ende Oktober kein Abschluss gefunden. Aber wenn dieser erfolgt, dann müsste ja auch das BBESG auf dem Prüfstand stehen, oder sehe ich das falsch?

WasDennNun:
Ohne historische Daten gerechnet zu haben, aber nach dem Urteil zeigt es sich doch, dass seit über 20 Jahren alle Besoldungsgesetze (egal ob Bund, Land, ...) bzgl. der Unteralimentierung von Beamte mit Kinder rechtswidrig waren.
Da muss man auf keinerlei irgendwie wo was warten, die Rechnung vom BVerG ist doch einfach nachvollziehbar und "allgemein"gültig.
Wer jetzt ein Besoldungsgesetz verabschiedet, was die Familien nicht ausreichend bedient, und somit gegen dieses Urteil läuft, der gehört doch verhaftet.

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