Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 4/18)
Chrisdus:
--- Zitat von: was_guckst_du am 29.08.2020 17:31 ---@Chrisdus
Warum sollte es nicht finanzierbar sein? Das Argument wird immer gerne genannt, aber keine Belege geliefert.
So wie ich das sehe, ist in den öffentlichen Haushalten mehr als genug Geld vorhanden. Die Frage ist eher, wofür es der Staat ausgibt. Auch hierzu hat das Bverfg in der Sache schon einiges zu gesagt.
...weil es nicht mehr finanzierbar wird und weil die Schere zum Tarifbereich im öD zu weit auseinandergeht...da kommt man schnell auf den Gedanken, mal die Verfassung zu ändern...
--- End quote ---
SwenTanortsch:
--- Zitat von: was_guckst_du am 29.07.2020 15:31 ---...die "erwartete Sprengkraft" wird nicht mehr als ein jämmerlicher Blupp sein... ;)
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Immerhin hast du jetzt deine bisherige Meinung wieder um 180 ° gedreht, wenn auch in der üblichen Extremität: der "jämmerliche Blubb" ist jetzt für dich wieder "nicht mehr finanzierbar".
Unter einem solche Fokus würde mich interessieren - "da kommt man schnell auf den Gedanken, mal die Verfassung zu ändern" -, wer da eigentlich deiner Meinung nach "man" ist und welcher Artikel unserer Verfassung deiner Meinung nach schnell mal wie geändert werden könnte, damit deine neue Befürchtung der Nichtfinanzierbarkeit nicht eintritt?
kommunalbeamter91:
--- Zitat von: micha77 am 29.08.2020 16:14 ---Irgendwie ist das ganze Thema noch schwer zu greifen (obwohl eigentlich von Swen detailiert erklärt).
1. Was ich mich frage, wenn das BVerfG die Heiz-, Unterkunfts- und Bildung u Teilhabekosten als nicht mehr zeitgemäß und als verfassungswidrig ansieht, mag ich mir gar nicht ausdenken, wie die kommenden Lohnsteigerungen aussehen müssten.
Das BVerfG legt für 2015 eine Mindestalimentation von 33.651€ fest. Wenn ich nun davon ausgehe, wie von Swen erwähnt die Steigerung bis 2020 irgendwo zw. 2.2 und 3.5% p.a. liegt, dann ergibt sich das größtenteils aus den steigenden Unterkunftskosten.
Wenn ich von Lohnsteigerungen im Mittel zw. 2-3% (brutto!) pro Jahr ausgehe, dann wären doch damit gerade mal die Unterkunftskosten ausgeglichen. Was ist mit Heizkosten, Bildung und Teilhabe und Inflationsausgleich?
Brauche ich dann überhaupt noch Gewerkschaften oder Tarifverhandlungen, wenn ich die Lohnerhöhungen sowieso mit den vorliegenden Parametern abgleichen muss?
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Ein Traum, wenn die Besoldung nicht mehr im Zusammenhang mit den jährlichen Tarifverhandlungen gebracht wird und sich jährlich einfach anhand der vom BVerfG definierten Systematik entwickelt. Die Besoldung wird per Gesetz festgelegt. Ich fand es schon immer kurios, dass Tarifverhandlungen die Entwicklung der Besoldung maßgeblich bestimmen, wo sich der Beamte doch in einem Dienst- und Treueverhältnis befindet, welches sich durch das Alimentationsprinzip auszeichnet. Da kann es doch eigentlich nicht sein, dass der Beamte auf das Erkämpfen von Tarifabschlüssen durch Beschäftigte und Gewerkschaften vertrauen muss.... ???
micha77:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 29.08.2020 17:29 ---
--- Zitat von: micha77 am 29.08.2020 16:14 ---
4. muss der Gesetzgeber die Unterkunftskosten zwingend für die letzten 5 Jahre erhöhen, dass die Mindestalimentation von 33.651€ auf Swens rund 39.000€ steigt? Oder kann er einfach die Werte von 2015 so stehen lassen, bis ihn wieder die höchsten Gerichte dazu zwingen die Werte anzugleichen?
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4. Er wird am Ende für die Beamten, die zeitnah Widerspruch eingelegt oder ein Klageverfahren angestrengt haben, Nachzahlungen leisten müssen. Wer das nicht getan hat, wird keine Nachzahlungen erhalten. Ein Widerspruch für das aktuelle Kalenderjahr ist immer bis spätestens zum 30.12. des Jahres zu stellen (manche sagen auch: bis zum 31.12.). Sofern bis dahin kein Widerspruch gestellt worden ist, verfallen eventuelle Ansprüche. Das Stellen eines nachträglichen Widerspruchs (also z.B. heute für das Jahr 2019 oder noch frühere Jahre) ist ausgeschlossen.
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Kann man aus den Vorgaben betr. den Unterkunftskosten heraus ableiten, dass diese seit 2015 und zukünftig steigen müssen? Oder können diese eingefroren bleiben, bis diese in 10 Jahren vielleicht wieder überprüft werden?
Gleiches gilt für die Heizkosten und die Bedarfe an Bildung und Teilhabe, wenn auch in geringerem Ausmaß für die Besoldung.
BStromberg:
--- Zitat von: was_guckst_du am 29.08.2020 17:31 ---@Chrisdus
...weil es nicht mehr finanzierbar wird und weil die Schere zum Tarifbereich im öD zu weit auseinandergeht...da kommt man schnell auf den Gedanken, mal die Verfassung zu ändern...
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Kommt doch eh!
In einer Dekade gibt es die Urkunde höchstens noch für den unmittelbaren Staatsdienst und die Eingriffsverwaltung! Ob ich das gut oder schlecht finden soll... keine Ahnung?! Mich können sie jedenfalls nicht erschießen, um mir die Urkunde zu entreißen.
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